Bahncard-Kündigung: Verbraucherschützer gehen weiter gegen Deutsche Bahn vor
Wenn Bahncards nicht rechtzeitig gekündigt werden, verlängern sie sich automatisch um ein Jahr. Dagegen geht die Thüringer Verbraucherzentrale vor.
Die Verbraucherzentrale Thüringen (vzth) will weiter gegen die Praxis der Deutschen Bahn (DB) vorgehen, nach der sich die Laufzeit einer Bahncard um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die DB habe zwar die Kündigungsfrist für die Probe-Bahncards 25 und 50 und die regulären Bahncards 25 und 50 auf vier Wochen verkürzt, aber das reicht den Verbraucherschützern nicht.
Die vzth verklagte die DB im Februar vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main und fordert von ihr wegen unzulässiger Kündigungsfristen eine Unterlassungserklärung. Diese verweigere die Bahn, teilen die Verbraucherschützer mit. "Auch wenn das Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inzwischen kürzere Kündigungsfristen als bisher ausweist, will die vzth den Klageweg weiterverfolgen."
"Verlängerung um ein Jahr unrechtmäßig"
Bei der automatischen Vertragsverlängerung handelt es sich nach Auffasung der vzth um eine wesentliche Vertragsbedingung. "Nach Auffassung der Verbraucherzentrale dürfen sich Bahncard-Verträge nach Ablauf der Erstlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit verlängern, mit der Maßgabe, dass diese dann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündbar sind", sagt vzth-Jurist Dirk Weinsheimer.
Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer auch erreichen, dass die DB später Vertragsbedingungen nicht zum Nachteil der Verbraucher ändern kann. Nur ein rechtskräftiges Urteil könne für eindeutige und langfristige Rechtssicherheit sorgen.
Eine Probe-Bahncard 50 2. Klasse der DB beispielsweise kostet 76,90 Euro und gilt für drei Monate. Wenn sie nicht bis vier Wochen vor dem Laufzeitende gekündigt wird, geht die Probe-Bahncard 50 automatisch in ein dauerhaftes Abonnement über, dessen Mindestvertragslaufzeit ein Jahr beträgt und jährlich 244 Euro kostet. Die gleiche Kündigungsfrist gilt nun auch für die Bahncards 25 und 50. Die Deutsche Bahn betonte im Februar dieses Jahres gegenüber heise online: "Sämtliche Konditionen sind von unserer Genehmigungsbehörde, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), genehmigt."
(anw)