Autonomes Fahren: Bund fördert 17 Projekte für Shuttle-Verkehr

Forschungs-, Verkehr- und Wirtschaftsministerium fördern Forschungsprojekte für autonomes Fahren. Die Regierung gibt dazu Auskunft.

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Autonomer Shuttle

Ein Shuttle des Proekts MINGA.

(Bild: MVG)

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Die Bundesregierung fördert momentan 17 Projekte, in denen hochautomatisierter Shuttle-Verkehr entwickelt wird. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. Für fünf davon ist das Wirtschaftsministerium (BMWK) zuständig, für die anderen das Verkehrsministerium (BMDV).

Im Projekt MINGA erkunden beispielsweise in München die dortigen Stadtwerke und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) Ridepooling, bei dem sich mehrere Leute mit ähnlichen Zielen in einem Fahrzeug zusammentun. Mit dabei ist auch die "Shuttle-Modellregion Oberfranken" (SMOII), die bereits in einer Antwort der Regierung auf eine ähnliche Anfrage vor zwei Jahren erwähnt wurde. Seinerzeit schrieb die Regierung 13 Projekten das Potenzial zu, für den echten Straßenverkehr zu taugen. Nun schätzt sie dies für alle 17 geförderten Projekte ein.

Für die Förderung autonomen Fahrens hat die Bundesregierung laut ihrer Antwort (PDF) einige Instrumente: 12,3 Millionen Euro über drei Jahre für das Projekt "C2CBridge – Country to City Bridge" in Baden-Württemberg sowie länderübergreifend 127,7 Millionen Euro über die Förderrichtlinie "Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren". Hinzu kommen 112,7 Millionen Euro für die Forschungsförderung "Elektronik und Softwareentwicklungsmethoden für die Digitalisierung der Automobilität" in Mannheim und 78,5 Millionen Euro für das nationale Förderprogramm "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien". Außerdem gibt es laut Regierung verschiedene anwendungsoffene Förderrichtlinien, in denen Forschungsprojekte zu einzelnen Technologiebausteinen des autonomen Fahrens gefördert werden können.

"C2CBridge" zielt darauf ab, einen Mobilitätsservice von Tür zu Tür zu ermöglichen, erläutert die Regierung. Dabei soll eine Brücke zwischen den für städtische und für ländliche Gebiete typischen Verkehrsangeboten geschlagen werden, um trotz der Heterogenität in Raumstruktur und Mobilitätsbedürfnissen nachhaltige Verkehrsmittel durchgängig nutzbar zu machen. Bei weiteren Förderrichtlinien und -maßnahmen werde nicht nach den Anwendungsbereichen Innenstädte, Metropolregionen und ländlicher Raum unterschieden.

(anw)