Urheberrecht: Bundesgerichtshof stärkt Besitzern von Fototapeten den Rücken
Fotos und Videos mit Fototapeten im Hintergrund wurden einigen Menschen zum Verhängnis. Der BGH wies Schadensersatzforderungen des Tapetenfotografen zurück.
Der Bundesgerichtshof hat in drei Fällen entschieden, dass das Zeigen von Fototapeten in Fotos und Videos im Internet keine Urheberrechtsverletzung darstellt. In allen Fällen hatten Personen oder Unternehmen Fototapeten gekauft, die dann im Hintergrund von Fotos oder Videos zu sehen waren, die sie online veröffentlichten. Der Fotograf, der die Bilder für die Tapeten gemacht hat, sah dies als Verletzung seines Urheberrechts an und verlangte von den Personen und Unternehmen eine Entschädigung. Dazu verschickte er Abmahnungen und führte Prozesse.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat jetzt allerdings entschieden, dass der Fotograf stillschweigend zugestimmt habe, dass die Tapeten so genutzt werden dürfen (I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23). Es sei üblich und vorhersehbar, dass Menschen Räume mit Fototapeten fotografieren und die Aufnahmen ins Internet stellen. Wenn der Fotograf das nicht wolle, müssten diese Einschränkungen beim Verkauf der Tapete den Käufern deutlich gemacht werden, etwa durch das Anbringen von Hinweisen. Dies sei in den Fällen nicht geschehen.
Auch keine namentliche Nennung nötig
Die Entscheidung gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzung der Tapeten in Fotos und Videos. Das Gericht entschied auch, dass der Fotograf durch sein Verhalten auf das Recht verzichtet hat, bei der Verwendung der Tapeten namentlich genannt zu werden.
Das Landgericht Köln hatte im Jahr 2022 noch die Vermieterin einer Ferienwohnung wegen Verletzung des Urheberrechts des Fototapeten-Fotografen zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt (Az. 14 O 350/21). Andere Gerichte entschieden hingegen zugunsten der Beklagten.
In den jetzt verhandelten Fällen ging es um einen Videobeitrag auf Facebook, wo eine Fototapete im Hintergrund zu sehen war, um ein Bildschirmfoto einer neu gestalteten Internetseite eines Tenniscenters, wo im Gastraum eine Fototapete erkennbar war, sowie um ein Bildmotiv eines Hotels, das in einem der gezeigten Zimmer eine Fototapete angebracht hat.
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(mki)