Bayern: Umwelthilfe zieht Klima-Klage zurück

An Bayerns Klimaschutzpolitik gibt es viel Kritik. Die Umwelthilfe zog vor Gericht, hat aber aus rechtlichen Gründen nun aufgegeben. Vorerst.​

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(Bild: Pongthorn S/Shutterstock.com)

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  • dpa

Die Deutsche Umwelthilfe hat ihre Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen die Klimaschutzpolitik der Staatsregierung überraschend zurückgezogen. Das teilte der Rechtsanwalt der Umwelthilfe (DUH), Remo Klinger, am Donnerstag zum Ende einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung mit.

Grund seien juristische Erwägungen, hieß es. Inhaltlich bleibt die Umwelthilfe bei ihrer scharfen Kritik an der bayerischen Klima-Politik und droht bereits mit einer neuen Klage in spätestens zwei Jahren. Die Vorsitzende Richterin Gerda Zimmerer stellte das Verfahren daraufhin ein. Die DUH führt zahlreiche Klagen und Verfassungsbeschwerden gehen die Klimagesetzgebung in Deutschland.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Anwalt Klinger begründeten ihren Rückzug mit der in der Verhandlung deutlich gewordenen Rechtsauffassung des Gerichts. Tatsächlich waren am Donnerstag deutliche Zweifel der Richter erkennbar geworden, ob sie die Klage der Umwelthilfe überhaupt für zulässig halten. Hintergrund ist, dass derlei Klagen gegen Pläne und Programme nur unter ganz bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich sind.

Bayern hat seit Januar 2021 ein eigenes Klimaschutzgesetz. Inzwischen gibt es eine Neufassung mit ambitionierteren CO₂-Reduktionszielen. Konkrete Klimaschutzmaßnahmen sind seither in einem zugehörigen Klimaschutzprogramm enthalten, etwa zum Schutz von Mooren und Wäldern. Doch genau diese Maßnahmen hält die Umwelthilfe – wie viele andere Kritiker auch – für unzureichend, um die CO₂-Reduktionsziele aus dem Gesetz zu erreichen.

Die Umwelthilfe kritisiert, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein Kabinett hätten bislang kein "wirksames" Klimaschutzprogramm vorgelegt. Stattdessen habe die Staatsregierung nur "eine wahllose Aufzählung" vorgelegt, ohne auch nur den Anspruch zu haben, dass diese Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele geeignet seien. Generallandesanwalt Jörg Vogel argumentierte dagegen vor Gericht, die Behauptung, dass die Klimaschutzmaßnahmen ungeeignet seien, erfolgten "ins Blaue hinein".

Die Richter machten in der Verhandlung allerdings mehrfach deutlich, dass sie die Klage am Ende als unzulässig zurückweisen könnten. Die Vorsitzende Richterin Gerda Zimmerer verwies etwa auf eine rechtliche Unterscheidung, die man machen müsse: Es sei rechtlich etwas anderes, wenn – wie in Bayern – schon ein Klimaschutzprogramm vorliege oder wenn es noch keines gebe.

Zudem sagte Zimmerer, das Gericht tue sich schwer damit, die Maßnahmen im bayerischen Klimaschutzprogramm schon nach wenigen Monaten als nicht ausreichend zu deklarieren. "Wir tun uns schwer damit, zu sagen, es muss jetzt schon perfekt sein", erklärte sie. Ihr Kollege fügte hinzu: "Wir sehen das schon auch so, dass der Freistaat irgendwann liefern muss."

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte, der Freistaat habe von Anfang an die Auffassung vertreten, dass die Klage der DUH unzulässig und unbegründet sei. Resch kündigte an, nach geplanten Rechtsänderungen werde die DUH "spätestens in zwei Jahren" mit einer neuen Klage kommen. Allerdings würde er sich freuen, wenn dies gar nicht notwendig wäre – "wenn tatsächlich die bayerische Staatsregierung nachbessert".

(vbr)