Bayern will Verbot unaufgeforderter 0190-Zusendungen

Die bayerische Staatsregierung will einen weiter gehenden Schutz der Verbraucher vor Missbrauch der teuren 0190-Telefonnummern durchsetzen als bisher vom Bund geplant.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die bayerische Staatsregierung will einen weiter gehenden Schutz der Verbraucher vor Missbrauch der teuren 0190-Telefonnummern durchsetzen als bisher vom Bund geplant. Unaufgeforderte Zusendungen von Botschaften, die zur Nutzung dieser Nummern aufrufen, sollen demnach generell verboten werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative beschloss das bayerische Kabinett am heutigen Dienstag. Für die Anbieter müssten dann andere Wege gefunden werden, Informationen dennoch über 0190-Nummern an interessierte Kunden zu bringen. Etwa sei eine Regelung zu prüfen, bei welcher der Kunde einer Werbung oder einer Inanspruchnahme von kostenpflichtigen 0190-Nummern zuvor ausdrücklich zustimmen muss.

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts von Anfang Juni sollen Bürger und Unternehmen, denen unverlangt Waren oder sonstige Dienstleistungen zugesandt werden, einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteanbieter erhalten. Ferner sollen Namen und Anschriften der 0190-Dienste in der Telefonrechnung angegeben werden.

Dieser Entwurf greife für den Verbraucherschutz wesentlich zu kurz, kritisierte Bayerns Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner (CSU) laut dpa. Nach dem Entwurf des Bundes blieben Betroffene "nach wie vor gezwungen, sich gegen unverlangte Sendungen und dadurch anfallende Kosten umständlich und mit ungewissem Ausgang zu wehren". Weiter fordert Bayern unter anderem verschärfte Hinweis- und Warnpflichten für Netzbetreiber und Anbieter, um Verbraucher vor Täuschung zu schützen. Bereits bekannte "schwarze Schafe" sollten von der Zuweisung von 0190-Nummer ausgeschlossen werden. Dazu solle bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation eine Datenbank eingerichtet werden, in der alle Anbieter mit 0190-Nummern wie auch negativ aufgefallene Unternehmen gespeichert werden sollen.

Auch andere Bundesländer hatten bereits Änderungswünsche angemeldet; das CDU-regierte Hessen hatte daraufhin erst eine Verschiebung der Abstimmung beantragt. Nach einem Kompormiss soll das Gesetz nun aber möglicherweise doch den Bundesrat passieren. Im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats konnte sich das SPD-regierte Nordrhein-Westfalen allerdings beispielsweise mit dem Vorschlag, ein Widerspruchsrecht des Kunden gesetzlich zu regeln, nicht durchsetzen. Auch können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Ebenfalls scheiterte im Wirtschaftsausschuss die Forderung nach mehr Preistransparenz. Über die so genannte Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und möglicherweise den Änderungsantrag aus Bayern soll am Freitag, den 12. Juli, im Bundesrat beraten werden. (jk)