CDU will Gesetz gegen 0190-Abzocke nachbessern

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats will die Entscheidung über das vom Bundestag verabschiedete 0190-Gesetz vertagen.

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Von
  • Axel Kossel

Die neue Regelung zum Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von 0190-Nummern droht auf die lange Bank geschoben zu werden. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat für eine von Hessen beantragte Vertagung der Entscheidung gestimmt. Im Bundesrat wird am 12. Juli über diesen Antrag entschieden. Sollte er durchkommen, könnte die Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung frühestens am 27. September verabschiedet werden. Sie war am 5. Juni vom Bundestag beschlossen worden und sollte noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

"Nach dem Verbraucherinformationsgesetz wird damit auch der 0190-Schutz im Bundesrat blockiert. Diese Hinhaltetaktik der CDU ist ein Schlag ins Gesicht der vielen geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte Ministerin Renate Künast . Die Union müsse sich fragen lassen, ob sie es ehrlich meint mit dem Verbraucherschutz.

Für das Gesetz bestehe noch Nachbesserungsbedarf, erklärte ein Sprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums. Kritik an der Verordnung hatten der Telekom-Verband BREKO und der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) geübt.

Die Änderungsverordnung sieht vor, dass die bei der Regulierungsbehörde verzeichneten Betreiber von 0190-Nummern Gesetzesverstöße wie Spam-Aktionen ihrer Vertragspartner unterbinden -- notfalls durch Sperren der Nummern. Ferner dürfen Telefongesellschaften die Gebühren für fremde 0190-Dienste, deren Nutzung der Kunde bestreitet, nicht einfordern. Dies bleibt den Dienstleistern überlassen, die dazu ihre Anonymität aufgeben müssen.

Allerdings wurde die Verordnung auch von Verbraucherschützern kritisiert, da sie die Beweispflicht für einen Missbrauch beim Kunden belässt und keine Obergrenze für 0190-Gebühren vorsieht. Außerdem erleichtert sie es dem Kunden nicht, einen 0190-Dienstleister aufzuspüren, um etwa Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies ist in der Praxis oft unmöglich, wie c't an einem konkreten Fall bewiesen hat. (ad)