Bericht: EU prüft striktere Einstufung von Telegram

Bislang gilt der Messengerdienst Telegram nach dem neuen Digital Services Act nicht als große Online-Plattform. Die EU-Kommission überprüft nun die Methodik.

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Telegram-App

(Bild: Sergei Elagin/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Andreas Knobloch

Der Messengerdienst Telegram ist ins Blickfeld der Regulierungsbehörden der Europäischen Union (EU) geraten. Diese prüfen derzeit, ob der Dienst als wichtige Online-Plattform im Sinne des neuen EU Digital Services Act (DSA), des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union, eingestuft werden sollte. Das berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am Dienstag und beruft sich dabei auf mit der Angelegenheit vertraute Personen.

Dem Bericht zufolge befinden sich die EU-Behörden in Gesprächen mit Telegram über die Anzahl der Nutzer in der EU und darüber, wie die Plattform zu definieren ist. Telegram umfasst neben den Messengerfunktionen auch Kanäle, denen die Nutzerinnen und Nutzer folgen können. Von EU-Seite werde die Behauptung von Telegram in Frage gestellt, dass der Messengerdienst "nur" 41 Millionen regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer in der EU hat, so die Bloomberg-Quellen, die nicht genannt werden wollen, weil die Gespräche nicht öffentlich sind.

Das EU-Gesetz über digitale Dienste sieht strengere Regeln zur Verhinderung der Verbreitung von Desinformationen und Fake-News für sogenannte sehr große Online-Plattformen vor, wenn diese nach Definition der EU mehr als 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer haben. Laut einem Sprecher der Europäischen Kommission prüfe diese Telegrams Methodik zur Zählung der Nutzerinnen und Nutzer.

Das EU-Gesetz über digitale Dienste trat im November vergangenen Jahres in Kraft. Es verpflichtet große Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen, schärfer gegen Hass und Hetze und Desinformationen im Netz vorzugehen. Gleichzeitig ermöglicht es der EU, bei Verstößen gegen große Plattformen Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen. Bei wiederholten Verstößen können Unternehmen auch aus der EU verbannt werden.

Ende April leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen Facebook und Instagram ein. Der Mutterkonzern Meta bekämpfe irreführende Werbung und Desinformationskampagnen in der EU nicht hinreichend, so der Vorwurf. Die Kommission hat wegen möglicher Verstöße gegen den DSA bereits Verfahren gegen TikTok und X, früher Twitter, eingeleitet.

"Wir finden, dass Telegram eine so große Plattform ist, dass für sie ähnliche Verpflichtungen gelten sollten wie für Facebook, X und YouTube", sagte die estnische Premierministerin Kaja Kallas Anfang Mai gegenüber Bloomberg. "Es sollte als eine sehr große Online-Plattform gelten."

(akn)