Berlin: Volksbegehren zu autofreier Innenstadt wohl unzulässig

50.000 Unterschriften hatten die Initiatoren für eine vom Autoverkehr weitgehend befreite Innenstadt gesammelt. Doch daraus wird vermutlich nichts.

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(Bild: Initiative Volksentscheid Berlin autofrei / CC by-sa 4.0)

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Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres schätzt das Volksbegehren für eine autofreie Innenstadt als unzulässig ein. "Der mit dem Volksbegehren vorgelegte Gesetzesentwurf verstößt gegen das Grundgesetz", teilte die stellvertretende Sprecherin der Innenverwaltung, Sylvia Schwab, auf Anfrage mit. "Die angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr im gesamten Innenstadtbereich grundsätzlich gesetzlich zu verbieten und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, sind im Ergebnis unverhältnismäßig und mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar." Zuvor hatte der Rundfunk Berlin Brandenburg unter Berufung auf eine Stellungnahme der Innenverwaltung, die dem Sender vorliegt, darüber berichtet.

Die Innenverwaltung hatte die Zulässigkeit des Volksbegehrens geprüft. Das Ergebnis sei am 4. Mai 2022 an die fachlich zuständige Verkehrsverwaltung gegangen, teilte die Sprecherin weiter mit. Diese werde einen Beschlussvorschlag für den Senat erarbeiten, sodass dieser innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 15 Tagen über seinen Standpunkt zum Volksbegehren beschließen könne. Das könnte bereits 17. Mai passieren.

Der Entwurf des Bündnisses "Volksentscheid Berlin autofrei" sieht vor, nahezu alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu autoreduzierten Bereichen zu erklären. Die Berliner Bürgerinitiative hatte im vergangenen Jahr mehr als 50.000 Unterschriften für ihr Anliegen an die Innenverwaltung übergeben und die Einleitung eines Volksbegehrens beantragt. Nötig dafür sind 20.000 gültige Stimmen. Diese Voraussetzung war nach einer früheren Prüfung der Innenverwaltung erfüllt.

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(mfz)