Berliner CDU will mehr Tempo 50 statt 30​

Auf Hauptstraßen soll man in Berlin künftig häufiger wieder 50 statt 30 km/h fahren dürfen. Das will die CDU umsetzen.​

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Tempo 30 Schild

(Bild: Jessica Franz-von Ahn)

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Vor fünf Jahren wurde in Berlin die Zahl der Straßen erhöht, auf denen nun noch 30 km/h erlaubt sind. Begründet wurde das als eine von mehreren Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Im Wahlkampf hatte die CDU versprochen, künftig wieder alle Verkehrsteilnehmer in den Blick zu nehmen, auch den Autofahrer. Dazu gehört offenbar, dass auf einigen Hauptstraßen wieder 50 km/h erlaubt werden.

"Rund 30 Hauptstraßen werden bis Mitte 2024 wieder auf Tempo 50 von Tempo 30 erhöht", heißt es in einem Vorschlag von Berlins CDU-Fraktionschef Dirk Stettner, berichtet die dpa. Die CDU-Fraktion will sich laut einem Sprecher am 16. Januar mit dem Thema beschäftigen. "Berlin muss mobil und agil sein", argumentierte Stettner. Verkehrsbeschränkungen müssten jeweils einen genauen Sinn haben. In den vergangenen Jahren sei es insbesondere Grünen und Linken "vorrangig um die Bekämpfung des Autos" gegangen. "Wir nehmen jetzt wieder alle in den Blick, auch den Autofahrer. Das haben wir im Wahlkampf versprochen und dieses Versprechen setzen wir um."

Auf Hauptverkehrsstraßen sei Tempo 30 in der Regel "nicht sinnvoll", heißt es in dem Papier. "Trotzdem ist Berlin die Stadt mit dem höchsten Anteil von Tempo-30-Abschnitten in Deutschland." Tempo 30 gelte zum Beispiel auf Hauptstraßen auf 240 km in Berlin. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitserhöhung soll dem Papier zufolge dabei helfen, Durchgangsverkehr in Wohngebieten zu verringern. Zu den Abschnitten, auf denen laut Stettners Vorschlag wieder Tempo 50 gelten sollte, gehören etwa Teile der Potsdamer Straße, der Hauptstraße, des Tempelhofer Damms, der Invaliden- und Torstraße. Aus Sicht Stettners soll auf weitere Anordnungen von Tempo 30 auf Hauptstraßen künftig verzichtet werden – es sei denn, es sei etwa vor Kitas und Schulen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aus Emissionsgründen erforderlich.

(mfz)