Bertelsmann einigt sich mit Musikfirma wegen Napster

Bertelsmann wird von Plattenfirmen, Musikverlagen und Musikern vorgeworfen, sie hätten durch Finanzierung und Kontrolle von Napster in seiner Originalversion als Online-Tauschbörse den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Musik gefördert.

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Von
  • Jürgen Kuri

Eine erste außergerichtliche Einigung konnte der Medienkonzern Bertelsmann in den immer noch anstehenden Klagen wegen der Beteiligung an der Musiktauschbörse Napster erzielen. Die kleine Musikfirma Bridgeport Music erhält von Bertelsmann die bislang angefallenen Anwaltskosten ersetzt; dafür beantragt die Firma selbst, dass ihre Klage abgewiesen wird, erklärten die beiden Firmen in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die New York Times spricht von Zahlungen in Höhe von rund 50.000 US-Dollar, die auf Bertelsmann zukämen.

Die Fortsetzung des Verfahrens, um doch noch einen Ersatz für die durch illegalen Songtausch über Napster entgangenen Einnahmen zu erreichen, ist der klagenden Firma nicht kosteneffektiv erschienen: "In einer eingehenden Prüfung hat Bridgeport die mit der Weiterführung des Rechtsstreits verbundenen Kosten und Risiken gegen die potenziellen Erfolgsaussichten abgewogen. Auf dieser Basis hat Bridgeport beschlossen, dass es in seinem bestem Interesse ist, den Rechtsstreit zu beenden, indem es selbst die endgültige Abweisung der Klage beantragt", erklärte Richard Busch, Anwalt von Bridgeport Music.

Bertelsmann wird von Plattenfirmen, Musikverlagen und Musikern vorgeworfen, sie hätten Napster in seiner Originalversion als Online-Tauschbörse nicht nur finanziert, sondern auch dessen operatives Geschäft kontrolliert und damit den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Musik gefördert. Dafür solle Bertelsmann Schadensersatz zahlen, fordern unter anderem die Bertelsmann-Konkurrenten EMI und Universal.

Die Online-Tauschbörse war von einem US-Gericht wegen des nicht lizenzierten Tauschs urheberrechtlich geschützter Werke verurteilt worden; zusätzlich hatte das Gericht dann die Schließung verordnet, bis alle illegalen Musiktauschs über Napster effektiv unterbunden würden. Unter der Ägide von Bertelsmann sollte Napster aber in einen lizenzierten Dienst umgewandelt werden. Bertelsmann hatte Napster erst durch mehrere Kredite unterstützt und schlussendlich komplett übernehmen wollen -- was von einem Gericht aber untersagt wurde. Nach einem Insolvenzverfahren und der Übernahme durch Roxio ist die Marke Napster mittlerweile als kostenpflichtiger Download-Dienst wiederbelebt worden.

Im Juli vergangen Jahres hatte ein US-Gericht den Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgewiesen; ein durch das Bundesverfassungsgericht ergangenes Zustellungsverbot für die Klageschrift kann den Prozess in den USA zwar letztlich nicht aufhalten, aber zumindest eine eventuelle Vollstreckung in Deutschland verzögern. Bertelsmann sieht dieses Vorgehen auch als deutlichen Hinweis, dass man die Klage der Konkurrenz wegen Napster für völlig unberechtigt ansieht und sich alle Schritte dagegen vorbehält. Bertelsmann-Chefsyndikus Ulrich Koch kommentierte die Einigung mit Bridgeport Music aber versöhnlich: "Wir sind zufrieden, dass wir diese Klage frühzeitig auf Basis der Erstattung von Prozesskosten beenden und dadurch eine unnötige Fortsetzung dieses Verfahrens abwenden konnten."

Die Einigung mit Bridgeport Music könnte der erste Schritt für Bertelsmann sein, die juristischen Napster-Altlasten endgültig los zu werden. Sprecher von Universal meinten allerdings erst einmal, die großen Plattenfirmen hätten einen längeren finanziellen Atem als Bridgeport Music; man glaube, es werde um einen Schaden in Milliardenhöhe gehen, für den die Kläger am Ende des Prozesses einen Ausgleich erhalten würden. (jk)