Berufungsgericht bestätigt Auflagen für Microsoft

Das Berufungsgericht des U.S. Circuit Court for the District of Columbia hat die außergerichtliche Einigung des US-Justizministeriums mit dem Software-Konzern für rechtmäßig erklärt.

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Das Berufungsgericht des U.S. Court Circuit for the District of Columbia hat die außergerichtliche Einigung des US-Justizministeriums mit dem Software-Konzern Microsoft für rechtmäßig erklärt. Mit dem Urteil ist das Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft rund sechs Jahre nach seinem Beginn nun beendet.

Der US-Bundesstaat Massachusetts und zwei Industrievereinigungen, die Computer and Communications Industry Association (CCIA) und die Software and Information Industry Association (SIIA), hatten die außergerichtliche Einigung angefochten, weil die gegen Microsoft verhängten Sanktionen nicht dazu geeignet seien, den Wettbewerb wieder herzustellen. Das Gericht hatte im November ein Hearing zu dem Fall abgehalten. Die Kläger hatten unter anderem gefordert, dass Microsoft den Internet Explorer und den Windows Media Player, der auch im EU-Verfahren gegen Microsoft eine wichtige Rolle spielt, aus seinem Betriebssystem entfernen oder zumindest verschieden ausgestattete Versionen von Windows bereitstellen müsse.

Der Kartellprozess gegen Microsoft war im November 2001 mit einer außergerichtlichen Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium zunächst beigelegt worden. Richterin Colleen Kollar-Kotelly vom Bundesbezirksgericht Columbia hatte diese Einigung dann im November 2002 abgesegnet, ohne Forderungen nach schärferen Auflagen der neun US-Bundesstaaten zu berücksichtigen, die weiter gegen Microsoft klagten. Massachusetts und West-Virginia hatten daraufhin vor dem Berufungsgericht des US-Bundesjustizbezirks von Columbia ein Berufungsverfahren beantragt. West-Virginia hatte jedoch später überraschend erklärt, sich nicht weiter an der Berufung gegen das Urteil beteiligen zu wollen. (wst)