Bestandsschutz läuft ab: Reifen mit "M+S"-Symbol bald nicht mehr winter-legal

Letzte Saison für Reifen mit M+S-Kennzeichnung: Im September läuft ihr Bestandsschutz endgültig ab. Empfehlenswert ist ihr Einsatz aber ohnehin nicht mehr.

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Alpine- und M+S Symbol an der Seitenwand eines dunklen Reifens

Goodyear-Reifen aus der Übergangszeit mit Alpine- und M+S Symbol.

(Bild: Goodyear)

Lesezeit: 2 Min.

Der ADAC weist darauf hin, dass Reifen mit M+S-Kennzeichnung nur mehr bis zum 30. September 2024 im rechtlichen Sinne als wintertauglich gelten, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Danach verlieren auch diese ihren Bestandsschutz. Aktuell müssen Winterreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, gekennzeichnet sein.

Wird man als Fahrer unter winterlichen Straßenverhältnissen mit anderen Reifen auf dem Fahrzeug kontrolliert, riskiert man ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, werden Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht es sich auf 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter droht eine Strafe von 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Geschieht ein Unfall, wird einen zudem die Versicherung in Regress nehmen. Wohlgemerkt gilt das nur für den rollenden, nicht aber für den ruhenden Verkehr: Auf Straßen geparkte Autos dürfen straflos sommerbereift überwintern.

In Deutschland gilt eine situative (Paragraph 2 (3a) StVO) Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, darf nur mit Winterreifen auf allen vier Rädern gefahren werden. So darf beispielsweise bei lediglich nasser Straße und Temperaturen deutlich über vier Grad Celsius also auch im Februar auf Sommerreifen gefahren werden. Eine zeitliche Vorgabe, wie in etwa in Österreich, Italien und einigen anderen Ländern Europas gibt es nicht.

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Die Winterreifenpflicht gilt unter anderem nicht für einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder), Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft oder bestimmte motorisierte Krankenfahrstühle. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug, für das diese Ausnahme gilt, mit Sommerreifen fahren will, muss allerdings vor jeder Abfahrt prüfen, ob es erforderlich ist, die geplante Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit alternativen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Zudem darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Im Blick auf die Praxis gilt natürlich außerdem, dass eine Profiltiefe von weniger als vier Millimetern Winterreifen auch mit aktuell gültigem Symbol ziemlich wertlos macht. Bei den gerade noch zulässigen Reifen mit M+S-Kennzeichnung sollte man wegen ihres hohen Alters davon ausgehen, dass wegen der chemischen Alterung über den langen Zeitraum selbst bei tiefem Profil die Haftung stark gelitten haben kann. Aus diesem Grund dürfen Reifen älter als fünf Jahre vom Handel oder Werkstätten nicht mehr als Neuware verkauft werden – selbst, wenn sie noch nie montiert waren.

(fpi)