Brandschutz: Leonberg und Kulmbach lassen keine Elektroautos in Parkhäuser

Elektroautos dürfen in Parkhäusern der beiden Städte nicht parken. Als Grund werden brandschutzrechtliche Bedenken angeben.

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Feuerwehr löscht ein brennendes Auto.

(Bild: ADAC, Symbolbild)

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"Aus brandschutzrechtlichen Gründen ist momentan die Zufahrt ins Parkhaus Altstadt für E- und Hybridfahrzeuge nicht gestattet", heißt es auf der Website der Stadt Leonberg bei Stuttgart als Hinweis zum Parkhaus Altstadt. Auch für die Tiefgarage unter dem Eku-Platz in Kulmbach bei Bayreuth gilt nun ein Verbot für Elektroautos, nachdem sie nun nach einer Sanierung wieder geöffnet wurde.

In der Kulmbacher Tiefgarage war im September vergangenen Jahres ein Pkw in Brand geraten. Laut Medienberichten war mit einem "alten Golf" zwar kein Elektro-, sondern ein Verbrenner-Auto abgebrannt, doch könnten Elektroautos nicht einfach gelöscht werden, wird Michael Kuhnlein vom Tiefbauamt Kulmbach vom Portal Infranken zitiert. Das sei im ursprünglichen Brandschutzgutachten nicht berücksichtigt worden.

Lithium-Akkus könnten nur mit Löschwasser gekühlt werden und mehrere Tage weiter brennen, sagte Kuhnlein demnach. Der Stahlbeton der Tiefgarage halte eine Zeitlang Hitze aus, doch wenn zu viel Hitze einwirke, platze der Beton weg, "das Eisen schmilzt und es besteht Einsturzgefahr".

Der ADAC weist darauf hin, dass die Selbstentzündung eines Elektroautos ohne externe Einwirkung während der Fahrt, im Stand oder beim Laden aufgrund eines technischen Defektes extrem selten sei. Bedenken hinsichtlich Risiken beim Laden eines Elektroautos in einer Tiefgarage seien ebenso unbegründet.

In der " Fachempfehlung Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien " der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes heißt es, dass sich Elektroautos in der Gefährdungsbeurteilung nicht von Verbrennerfahrzeugen unterscheiden. Brandversuche hätten gezeigt, "dass die Brandleistung unter Fahrzeugen einer Generation und Größe unabhängig von der Antriebsart vergleichbar ist". Weiter heißt es in der Empfehlung: "Löschmittelzusätze können verwendet werden."

(anw)