Britische Rechtskommissionen: Fahrer autonomer Autos sollen nicht haften müssen

Britische Rechtsexperten empfehlen Gesetzgebern, ein Gesetz zum autonomen Fahren zu schaffen. Es würde sich in manchem von dem deutschen Gesetz unterscheiden.

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Britische Rechtsexperten wollen die Halter von autonomen Autos von der Verantwortung befreien.

(Bild: NHTSA)

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Die Rechtskommissionen von England und Wales sowie von Schottland empfehlen, ein neues Gesetz zu schaffen, um den juristischen Umgang mit autonom fahrenden Autos zu regeln. Für den Automated Vehicles Act empfehlen sie, dass der Mensch auf dem Fahrersitz im vollautomatischen Modus für das Verhalten des Fahrzeugs nicht verantwortlich gemacht werden sollte. Stattdessen sollten der Hersteller oder die Institution, die das Fahrzeug betreibt, bei Unfällen haften.

Die Law Commission of England and Wales und die Scottish Law Commission sind Juristengremien im Vereinigten Königreich, die das bestehende Recht überprüfen und den Parlamenten Änderungen vorschlagen. Nicholas Paines, eines ihrer Mitglieder, sieht eine Gelegenheit, die Akzeptanz automatisierter Fahrzeuge zu fördern. Dabei sollten von Beginn an ältere und behinderte Menschen Priorität haben.

In ihrem gemeinsamen Bericht zu Automated Vehicles (PDF) gehen die beiden Kommissionen davon aus, die Technik des automatisierten Fahrens werde sich so weit entwickeln, dass ein Fahrzeug zumindest einen Teil einer Reise selbst fahren kann, ohne dass ein Mensch auf die Straße achten muss. Beispielsweise könne ein Auto selbstständig auf einer Autobahn oder ein Shuttlebus eine bestimmte Route fahren.

In einem solchen Modus wäre die Person auf dem Fahrersitz kein Fahrer mehr, sondern ein "Nutzer". Dieser könne nicht strafrechtlich verfolgt werden für Delikte wie gefährliches oder zu schnelles Fahren oder Nichtbeachtung einer roten Ampel, die sich aus den Fahrfunktionen ergeben. Die Nutzer müssten allerdings weiterhin eine Versicherung haben, den sicheren Transport von Lasten gewährleisten oder sicherstellen, dass Kinder Sicherheitsgurte angelegt haben.

In manchen Fahrzeugen könne es erlaubt werden, dass niemand auf dem Fahrersitz Platz nimmt. Hier wäre ein lizenzierter Betreiber für die Überwachung der Reise verantwortlich. Dafür gäbe es auch Anforderungen an die Zugänglichkeit von Personenbeförderungsdiensten, insbesondere für ältere und behinderte Menschen. Falls ein autonomes Auto nicht so fährt wie vorgesehen, würde eine Regulierungsbehörde dafür sorgen, dass das nicht wieder vorkommt.

Der Bericht liegt dem britischen Unterhaus und dem schottischen Parlament vor. Die britische, schottische und walisische Regierung können nun entscheiden, ob sie die Empfehlungen der Kommissionen akzeptieren und in ein Gesetz münzen.

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In Deutschland wurde voriges Jahr ein Gesetz verabschiedet, laut dem Fahrzeuge zunächst in festgelegten Bereichen wie Shuttle-Verkehr bundesweit im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb vollautomatisch unterwegs sein dürfen. Das bisherige Haftungssystem gilt weiter. In Paragraf 1f des Gesetzes zum autonomen Fahren heißt es: "Der Halter eines Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und der Umweltverträglichkeit des Kraftfahrzeugs verpflichtet und hat die hierfür erforderlichen Vorkehrungen zu treffen."

(anw)