Vorwürfe zum EU-US-Datenaustausch: Kommission spielt Massenüberwachung herunter

Elf Jahre nach den Snowden-Enthüllungen wird die Massenüberwachung im Rahmen des EU-US-Datenschutzrahmens fortgesetzt, moniert EDRi (European Digital Rights).

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Der Mensch in einer Bubble, die aussieht wie eine Welt, drumherum viele andere Blasen mit Menschen darin

(Bild: Blue Planet Studio/Shutterstock.com)

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Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) erhebt schwere Vorwürfe gegen die EU-Kommission rund um die Übereinkunft zum Datenaustausch mit den USA. Elf Jahre nach den Snowden-Enthüllungen und dem damit verknüpften Aufschrei werde die Massenüberwachung auf Basis des EU-US-Datenschutzrahmens einfach fortgesetzt, moniert die Dachvereinigung. Die EU scheine inzwischen eine Haltung des "Business as usual" eingenommen zu haben, was zumindest auf eine gewisse Toleranz der anhaltenden Massenerfassung von Informationen über Internetnutzer durch bestimmte Länder, wie die USA, schließen lasse.

Als bezeichnendes Beispiel für diese Entwicklung führt EDRi die kürzlich von der EU-Kommission vorgenommene Prüfung des Angemessenheitsbeschlusses für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA ins Feld. Die EU-Kommission kam dabei zum Schluss (PDF), dass die US-Behörden alle wesentlichen Elemente des Data Privacy Framework (DPF) eingeführt hätten. Dazu gehörten die Umsetzung von Garantien, um den Zugriff der US-Geheimdienste auf personenbezogene Daten auf das zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderliche und verhältnismäßige Maß zu beschränken, und die Einrichtung eines unabhängigen Rechtsbehelfsmechanismus.

Mit dem Bericht spiele die Kommission "erhebliche Bedenken hinsichtlich staatlicher und kommerzieller Überwachung" herunter, beklagt EDRi. Sie beschönige die "grundlegenden Probleme", die zur Aufhebung früherer Abkommen wie Safe Harbor und Privacy Shield geführt haben. Dahinter stehe offenbar das Signal, in Bezug auf Datenschutz und individuelle Freiheiten Kompromisse einzugehen, um einen reibungsloseren transatlantischen Datenfluss zu gewährleisten und die EU-Position in einem zunehmend wettbewerbsorientierten globalen Umfeld zu stärken. Dieser Ansatz offenbare eine wachsende Kluft zwischen selbsterklärten Werten der EU.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habein den Fällen Schrems I und II geurteilt, dass die US-Überwachungspraktiken insbesondere mit Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und der Anordnung 12333 die Datenschutzrechte der EU-Bürger verletzten, erläutern die Bürgerrechtler. Entgegen der Versicherung der Kommission, dass der DPF dem entgegenwirke, hab sich in der Realität im US-amerikanischen Recht kaum etwas geändert. Verschlimmert werde die Situation durch zunehmende Überwachungswerbung und den Datenhunger der Künstlichen Intelligenz (KI).

Der Kommission legt EDRi daher ans Herz, nicht auf ein potenzielles Schrems-III-Urteil zu warten. Vielmehr müssten die EU und die USA sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Grundrechte stellen. Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe jüngst gefordert, dass die Kommission künftige FISA-Entwicklungen – vor allem nach der Verlängerung von Abschnitt 702 – in den Blick nehmen müsse.

(mack)