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Bundeskartellamt lehnt komplette n-tv-Übernahme durch RTL ab

Peter-Michael Ziegler

Eine vollständige Kontrolle von n-tv durch RTL würde nach Ansicht des Kartellamtes zur Verstärkung einer bereits existierenden Marktbeherrschung auf dem bundesweiten Fernsehwerbemarkt führen.

Das Bundeskartellamt [1] hat die komplette Übernahme des Nachrichtensenders n-tv [2] durch RTL am heutigen Montag in einer vorläufigen Entscheidung abgelehnt. RTL hält bereits 50 Prozent an n-tv und will die restlichen Anteile vom Mitgesellschafter CNN/Time Warner übernehmen [3]. Zur RTL Group [4], die zu gut 90 Prozent im Besitz von Bertelsmann ist, gehören in Deutschland neben n-tv und RTL Television die Sender VOX, Super RTL sowie RTL 2.

Ähnlich wie zuvor schon bei der – inzwischen endgültig abgeblasenen [5] – Fusion von Springer und ProSiebenSat.1 befürchtet das Kartellamt die Verstärkung einer bereits bestehenden kollektiven marktbeherrschenden Stellung [6] durch RTL und ProSiebenSat.1 auf dem Fernsehwerbemarkt in Deutschland. Eine vollständige Kontrolle von n-tv durch RTL würde dieses Duopol ohne wesentlichen Wettbewerb durch Außenseiter weiter festigen, stellten die Kartellwächter fest.

Zudem ginge mit einer Übernahme der restlichen Anteile durch RTL nach bisherigen Ermittlungen eine Erhöhung und Intensivierung der Einflussmöglichkeiten auf n-tv einher, heißt es in einer offiziellen Erklärung [7] des Bundeskartellamtes. Die RTL Group könne nach dem Zusammenschluss alle Entscheidungen alleine treffen und die Geschäfte bestimmen, ohne auf die Interessen von CNN/Time Warner Rücksicht nehmen zu müssen. Die beteiligten Parteien haben nun bis zum 16. Februar Zeit, sich zu den Einwänden des Kartellamts zu äußern. (pmz [8])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-172575

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bundeskartellamt.de
[2] http://www.n-tv.de/
[3] https://www.heise.de/news/RTL-uebernimmt-n-tv-komplett-151772.html
[4] http://www.rtlgroup.com/
[5] https://www.heise.de/news/Springer-verzichtet-auf-uebernahme-der-ProSiebenSat-1-Gruppe-171215.html
[6] https://www.heise.de/news/Springer-ProSiebenSat-1-Nicht-genehmigungsfaehige-Marktmacht-168561.html
[7] http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2006_02_06.shtml
[8] mailto:pmz@ct.de