Bundesnetzagentur genehmigt Wasserstoff-Kernnetz
9040 Kilometer Leitungen, die Wasserstoff transportieren sollen, können nun neu gebaut oder umgerüstet werden.

Bevor eine Erdgasleitung fĂĽr Wasserstoff verwendet werden darf, muss sie ĂĽberprĂĽft und gereinigt werden, so wie in dieser Computergrafik von einem Reinigungsmolch.
(Bild: FNB-Gas)
Die Bundesnetzagentur hat das von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) vorgeschlagene Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Insgesamt enthält das Netz 9040 Kilometer an Leitungen, die schrittweise bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Davon sollen rund 60 Prozent von Gas auf Wasserstoff umgestellt und 40 Prozent neu gebaut werden. Die Einspeise- beziehungsweise Ausspeisekapazitäten sollen rund 100 GW beziehungsweise 87 GW betragen. Die erwarteten Investitionskosten betragen 18,9 Milliarden Euro.
(Bild:Â FNB-Gas)
Die FNB hatten der Bundesnetzagentur ihren Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz im Juli dieses Jahres eingereicht. Die Behörde genehmigte das Vorhaben nach einer Konsultation mit kleineren Anpassungen, wie es in einer Mitteilung heißt. So habe sie nur Leitungen genehmigt, die für die Transportaufgabe des Wasserstoff-Kernnetzes notwendig seien. Im Juli umfasst die Gesamtlänge des Netzes noch 9666 km.
Zentrales Projekt der Energiewende
Für die Bundesregierung ist das Netz ein zentrales Infrastrukturprojekt der Energiewende. Mit dem Kernnetz sollen vor allem große Industriezentren wie die Stahl- und die Chemie-Branche, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore angebunden werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, nun könne der Aufbau der Zukunftsinfrastruktur beginnen.
"Mit dem genehmigten Wasserstoff-Kernnetz können die Netzbetreiber nun schrittweise die Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen und betreiben", sagte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. Erste Leitungen würden ab kommendem Jahr umgestellt. Erste Pläne für das Kernnetz hatten die Fernleitungsnetzbetreiber im Juli 2023 vorgestellt. Zu dem Zeitpunkt umfasste es noch 11.200 km.
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Nun wird die Bundesnetzagentur das Hochlaufentgelt festlegen. Auch zu einem Marktmodell für Wasserstoff einschließlich der Vermarktung der Transportkapazitäten müssten noch Regelungen erarbeitet werden, erläutern die FNB. Zudem seien die zukünftigen Marktrollen bislang ungeklärt, wie zum Beispiel der Speicher.
(anw)