Bundesrat will Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke ausweiten

Den Ländern reicht der Vorstoß der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht aus. Die "Button-Lösung" soll ihrer Ansicht nach auch Unternehmenskunden mehr Schutz gewähren.

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Dem Bundesrat reicht der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht aus, mit dem besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt werden soll. Er meint, die geplanten erweiterten Informationspflichten, die Verkäufer kostenpflichtiger Online-Angebote unmittelbar vor einer Bestellung erfüllen müssen, sollten auch für Käufer in Unternehmen und den Business-to-Business-Bereich gelten. Statt von "Verbrauchern" müsse daher von "Kunden" gesprochen werden, fordert der Bundesrat in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei). Unternehmer seien als "potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle" wie Abofallen ebenfalls schutzbedürftig.

Zwar seien hauptsächlich Verbraucher von Internet-Abzocke betroffen, meint der Bundesrat, doch schon aus systematischen Gründen sei es bedenklich, das Gesetz auf auf Verträge mit privaten Konsumenten einzuschränken. So würden im Bürgerlichen Gesetzbuch Pflichten eines Unternehmens gegenüber seinen Kunden im E-Commerce allgemein geregelt. Auch Informationspflichten gälten für sämtliche Verträge im elektronischen Rechtsverkehr. Das müsse konsequenterweise auch in der geplanten Neuregelung berücksichtigt werden. Dazu komme, dass Einkäufern im Geschäftsumfeld anders als Verbrauchern kein Widerrufsrecht zustehe.

Die Bundesregierung will Online-Verkäufer künftig dazu verpflichten, Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor dem Kaufvorgang klar und verständlich anzuzeigen. Ein Vertrag soll erst zustande kommen, wenn der Verbraucher mit einem Klick ausdrücklich bestätigt, dass er die Erläuterungen gesehen hat und sich verpflichtet zu zahlen. Dafür ist die sogenannte Button-Lösung vorgesehen: Die Schaltfläche für die Bestellung muss dabei eindeutig auf die Gebühren hinweisen. Der Online-Händler hat den Bestellvorgang so zu gestalten, dass der Verbraucher einen Auftrag tatsächlich erst abgeben kann, wenn er die erläuternden Hinweise zur Kenntnis genommen hat.

Diese Technik einzuführen dürfte nach Ansicht der Länder kaum zu Mehraufwand führen, da sich Online-Angebote zumeist an Verbraucher und Geschäftskunden gleichermaßen richteten, der Bestellvorgang sei also ohnehin einheitlich gestaltet. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die "Button-Lösung" schnell und unabhängig davon einzuführen, wann die vor Kurzem in Brüssel verabschiedete Richtlinie über Verbraucherrechte in Kraft tritt. Die EU-Vorgaben fordern ein vergleichbares Vorgehen gegen "untergeschobene" Verträge.

Den Ländern erscheint es aber nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Auflage der EU-Kommission, Verbraucher vor Abgabe einer elektronischen Bestellung über die Bedingungen der Kündigung unbefristeter oder automatisch verlängerter Verträge aufzuklären, außen vor gelassen habe. Sollte die "Button-Lösung" nicht effektiv schützen, sollte nach Meinung des Bundesrats der von ihm schon zuvor gewünschte Stufenregelung gewählt werden. Die derzeit im Entwurf gewählte Formulierung sorge dafür, dass der Verbrauchers meist der Zahlungsverpflichtung und Inanspruchnahme des Angebots gleichzeitig zustimme, erläutern die Länder.

Teile der Wirtschaft lehnen die Bestätigungslösung als Überregulierung ab. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) etwa befürchtet, dass es mit den Umstellungskosten nicht getan sei. Er meint, es könne eine Abmahnwelle drohen: Wer es nicht schaffe, seinen Shop rechtzeitig anzupassen, begehe einen Wettbewerbsverstoß. Zudem sei der Ansatz unbrauchbar: Kriminelle würden schnell einen Weg finden, die neuen Vorgaben zu umgehen. Auch Anwaltsverbände haben die Initiative kritisiert. (anw)