Bundesrat winkt Reform der Anti-Terror-Datei durch

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Novellierung der Anti-Terror-Datei passieren lassen, mit der Informationen über Kontaktpersonen etwas schwerer zugänglich werden. Anfangs hatten die Länder große Bedenken.

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Ohne weitere Aussprache hat der Bundesrat am Freitag dem Gesetzentwurf zur Änderung der Anti-Terror-Datei (ATD) zugestimmt. Auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag verzichtete die Länderkammer, obwohl sie im Mai noch schwere Bedenken gegen den ursprünglichen Vorstoß der Bundesregierung ins Feld geführt und gegen ein Aufbohren der Datenbank votiert hatte.

Milder stimmte die Länderchefs, dass der Bundestag mit seinem Beschluss vorigen Monat einige Korrekturen an der Regierungsinitiative vornahm. Damit wird etwa festgelegt, dass Ausführungen zu Kontaktpersonen künftig nicht mehr eigenständig recherchierbar, sondern nur noch verdeckt zusammen mit den Stamminformationen der eigentlich Terrorverdächtigen gespeichert werden dürfen.

Angaben zu so erfassten Personen gelten künftig als "erweiterte Grunddaten". In der Regel können diese erst übermittelt werden, wenn zugangsberechtigte Behörden bei der speichernden Stelle nach deren Rechtsvorschriften nachfragen. In Eilfällen sind aber auch die erweiterten Informationen für jede anfragende Behörde sofort verwendbar.

Eine erweiterte Recherche in den offenen Datenbeständen wird laut dem Entwurf zugelassen für "Rechercheprojekte", um terroristische Bestrebungen aufzuklären sowie um "qualifizierte" Straftaten zu verfolgen und zu verhüten. Entsprechende Genehmigungen gelten zunächst für zwei Jahre, können aber verlängert werden. Diese neuen Bestimmungen zum erweiterten Auswerten sollen auch für die Rechtsextremismusdatei gelten.

Der Bundesrat hatte zunächst gefordert, entsprechende Such- und Analysefunktionen der ATD nicht auszubauen. Bevor eine derart umfassende Strukturänderung des Registers vorgenommen werde, "sollten sowohl der Bedarf dafür als auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit gründlich geprüft werden", hatten die Länder ursprünglich empfohlen.

Zudem drängte der Bundesrat darauf, den Begriff der "rechtswidrigen Gewalt" im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Korrekturbedarf bei der ATD präziser zu fassen. Das Merkmal des "Unterstützens" von Terrorgruppen hat der Bundestag mittlerweile mit dem Zusatz eingeschränkt, dass es sich um eine willentliche Förderung terroristischer Aktivitäten handeln muss. Erfasst werden kann aber nach wie vor, wer etwa als Hassprediger Gewalt nur befürwortet. (jk)