Bundesregierung: BSI soll mit IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hacken dĂĽrfen

Seite 2: Huawei-Klausel

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Das BSI soll kĂĽnftig Kontroll- und PrĂĽfbefugnisse gegenĂĽber der Bundesverwaltung ausĂĽben. Bei wesentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes soll es frĂĽhzeitig beteiligt werden. Bei bestimmten Gefahren kann das BSI gegenĂĽber Telekommunikations- und Telemedienunternehmen bei bestimmten Gefahren fĂĽr die Informationssicherheit MaĂźnahmen anordnen.

Eine "Huawei-Klausel" soll die Hürde für den Ausschluss einzelner Ausrüster vom Netzausbau etwa für 5G hoch legen. Die Bundesregierung soll damit den Einsatz "kritischer Komponenten" untersagen können, für die eine Zertifizierungspflicht besteht und eine Garantieerklärung abzugeben ist. Ins parallel reformierte Telekommunikationsgesetz (TKG) wird erstmals eine Zertifizierungspflicht für kritische Komponenten in Netzen eingefügt.

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Betreiber kritischer Infrastrukturen (Kritis) werden verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Diese Pflicht soll auch fĂĽr Betreiber von Energieversorgungsnetzen und -anlagen gelten. Die ursprĂĽnglich vorgesehenen Speicherpflichten fĂĽr Systeme zur Angriffserkennung hat das Kabinett gestrichen.

Die für Kritis-Betreiber bereits geltenden Meldepflichten treffen künftig auch Unternehmen, die von besonderem öffentlichem Interesse sind wie aus der Rüstungsindustrie. Erfasst werden sollen auch Firmen, die wegen ihrer hohen Wertschöpfung eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben und die der Störfallverordnung unterliegen.