Bundesregierung befürwortet Aus für anonyme Kryptozahlungen prinzipiell​

Künftig müssen bei Übertragung von Kryptowerten Auftraggeber und Empfänger identifiziert werden. Das Finanzministerium kritisiert das nicht mehr.

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Diverse Münzen mit je einem Logo einer Kryptowährung

(Bild: Shutterstock)

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Die Bundesregierung hat keine grundsätzlichen Einwände mehr gegen den ersten umfassenden Regulierungsansatz für die Kryptowährungsbranche, auf den sich Verhandlungsführer der EU-Gesetzgebungsgremien im Juni geeinigt haben. Man setze sich "auf europäischer und internationaler Ebene für einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Kryptowerte" ein, antwortete das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

In diesem Sinne habe sich die Bundesregierung aktiv in die Verhandlungen über die neue Verordnung für "Markets in Crypto-Assets" (MiCA) sowie die Novelle der Geldtransferverordnung eingebracht, schreibt das Ministerium. Der Anwendungsbereich der Anti-Geldwäsche-Vorschriften werde mit der Reform erweitert, "sodass künftig auch bei der Übertragung von Kryptowerten Auftraggeber und Begünstigter identifiziert werden müssen."

Kritik daran äußert das FDP-geführte Finanzressort nicht. Wer in der EU virtuelle Münzen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple verwendet, soll also auch mit dem Placet der Bundesregierung unabhängig vom Gegenwert identifiziert werden.

Die geplanten Vorschriften gelten auch für Transaktionen mit nicht-gehosteten Wallets, die ohne Krypto-Dienstleister auskommen und direkt bei privaten Nutzern verwahrt werden. Hier soll eine Sonderbestimmung greifen: Wenn ein Kunde mehr als 1000 Euro an seine eigene lokale Wallet sendet oder von ihr empfängt, müssen die Anbieter von Krypto-Vermögenswerten prüfen, ob die virtuelle Geldbörse tatsächlich dem Kunden gehört oder von ihm kontrolliert wird.

Vor zwei Monaten hat sich die Bundesregierung noch für schwächere Auflagen ausgesprochen. Damals plädierte sie für den Einsatz von Blockchain-Analysewerkzeuge zur Risikoeinschätzung bei Transaktionen.

Jetzt verweist die Regierung auf die zunehmenden Meldungen von "Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen" bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Die Zahl der Verdachtsmeldungen hat sich von 570 im Jahr 2018 auf 5230 im Jahr 2021 vervielfacht. Dieses Jahr dürften es noch mehr werden, sind bis Ende Mai 2022 doch schon 3340 Anzeigen eingegangen. Wie viele Straftaten mit Bezug zu Kryptowerten bei deutschen Polizeibehörden gemeldet wurden, weiß die Regierung leider nicht.

(ds)