Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum autonomen Fahren: "Letzte Verantwortung bleibt beim Menschen"
Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, mit dem es mehr Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren schaffen will.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Einsatz teil- oder hochautomatisierter beziehungsweise autonomer Systeme in Fahrzeugen regeln soll. Prinzipiell dürfen demnach künftig auch Autos auf die Straßen, bei denen der Computer für eine gewisse Zeit und Umstände die Kontrolle über das Fahrgeschehen übernimmt. Der Mensch soll dabei aber laut dem Bundeskabinett "grundsätzlich die letzte Verantwortung behalten".
Auch wenn die Person am Lenkrad "dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann", muss der Fahrzeugführer es jederzeit "übersteuern oder deaktivieren" können. Dem autonomen Fahren, bei dem es "nur noch Passagiere gibt", will die Regierung so vorerst nicht den Weg ebnen.
Eindeutigere Halter-Pflichten
Das Kabinett bleibt so im Kern grundsätzlich auf der Linie, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgezeichnet hatte. Vor allem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte diese zunächst scharf kritisiert und eine Gegenposition skizziert. Der vzbv begrüßte nun aber, dass die Regierung die Pflichten der Halter beim automatisierten Fahren eindeutiger formuliere.
"Der Gesetzentwurf nimmt die Autohersteller nun teilweise in die Verantwortung", zeigte sich vzbz-Vorstand Klaus Müller erleichtert. Sie seien nun dafür verantwortlich, dass die Straßenverkehrsregeln eingehalten werden. Sie müssten etwa sicherstellen, "dass der Autopilot Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennt". Die geplanten Regeln zum Datenschutz und zur Haftung seien aus Verbrauchersicht aber weiter unzureichend.
Hände dürfen Lenkrad verlassen
Dobrindt unterstrich: "Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich." Das bedeute, dass automatisierte Systeme die Fahraufgabe "komplett übernehmen dürfen". Die Person hinterm Lenkrad dürfe "während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken".
Der Minister hob auch hervor, dass der Fahrer die Steuerung nur erneut übernehmen müsse, "wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen"; zum Beispiel wenn ein Reifen platzt.
Um nachweisen zu können, ob der Mensch oder der Computer in einer bestimmten Situation die Fahraufgabe innehatte, wird ein Datenspeicher in Form einer "Blackbox" vorgeschrieben. Das Gerät soll helfen, den Schuldigen bei einem Unfall zu finden und die Haftungsfrage zu klären. Mit der Aufzeichnung will die Regierung sicherstellen, dass sich der Fahrer nicht pauschal darauf berufen kann, das automatisierte System habe versagt.
Autonomes Fahren: Nicht vor 2020 (6 Bilder)
(anw)