Bundesregierung will gerichtlicher Verpflichtung zu Luftreinhaltung nicht folgen
Weil ein Gerichtsurteil der Bundesregierung unzureichende Bemühungen bei der Verbesserung der Luftqualität attestiert, zieht diese nun in die nächste Instanz.
- Florian Pillau
- mit Material der dpa
Die Bundesregierung wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil, das sie zu mehr MaĂźnahmen fĂĽr saubere Luft verpflichtet. Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 23. Juli 2024 zum sogenannten Nationalen Luftreinhalteprogramm sei Revision eingelegt worden, teilte das Bundesumweltministerium mit. Damit ist nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Zug.
Fehlerhafte Prognosen
Das OVG hatte die Bundesregierung zu Änderungen am Luftreinhalteprogramm verurteilt. Die Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so das Gericht (Az.: 11 A 16.20). Die dem Programm zugrunde liegenden Prognosen seien teilweise fehlerhaft, etwa weil nicht die aktuellsten Daten berücksichtigt worden seien. Das Gericht gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zumindest teilweise statt.
Neues Programm bereits in Arbeit
Unabhängig von der Revision gegen das Urteil arbeite die Bundesregierung bereits an einer Überarbeitung des Luftreinhalteprogramms, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums. Ziel sei, die Luftqualität in Deutschland kontinuierlich zu verbessern und schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit entgegenzuwirken.
"Allerdings bleiben nach den Urteilsgründen noch rechtliche Fragestellungen offen, insbesondere in Bezug auf die konkreten Anforderungen an die zugrunde zu legenden Prognosen und an deren Aktualisierung", erläuterte der Sprecher. "Da diese Fragen auch für künftige Prognoseentscheidungen relevant sind, kann hier eine höchstrichterliche Klärung sinnvoll sein, um künftige Verfahren zu erleichtern."
Bereits vor der Urteilsverkündung legte das Bundesumweltamt Wert auf die Feststellung, die Bundesregierung sei "nicht verpflichtet, einen sogenannten 'linearen Reduktionspfad' zu beschließen, der stetig bis auf die ab 2030 geltenden Reduktionsverpflichtungen ansteigt." Der aktuelle Entwurf zu einem neuen Luftreinhalteprogramm umfasst ein "Maßnahmenpaket Verkehr", unter anderem mit einer Förderung der Elektromobilität "mit dem Ziel 15 Millionen elektrisch betriebener PKW bis 2030".
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(fpi)