Bundestag beschließt Vorrechte für Elektroautos

Der Bundestag hat den umstrittenen Entwurf für ein Elektromobilitätsgesetz mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Inhaber akkugetriebener Fahrzeuge sollen damit Busspuren nutzen und kostenlos parken dürfen.

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Bundestag beschließt Vorrechte für Elektroautos

(Bild: Bundesverkehrsministerium)

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Der Bundestag hat am Donnerstag mit der Mehrheit der großen Koalition den Regierungsentwurf für ein Elektromobilitätsgesetz mit kleinen Änderungen angenommen. Die Volksvertreter folgten bei den Korrekturen erwartungsgemäß einer Empfehlung des federführenden Verkehrsausschusses. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich.

Kommunen sollen für Elektroautos künftig Standplätze an Ladesäulen reservieren, Parkplätze kostenlos anbieten oder ihnen Busspuren öffnen können. Die Abgeordneten haben durchgesetzt, dass die Privilegien auch für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2 gelten sollen, soweit diese im Inland mit Pkw-Führerschein geführt werden dürfen. Eingeschlossen sind damit Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Diese Autos müssen mindestens 40 Kilometer elektrisch zurücklegen können. Die Bestimmungen gelten auch für Hybridwagen, die gerade in der Sport- oder Oberklasse teils wenig umweltfreundlich sind.

Der Entwurf sieht vor, dass über eine zusätzliche Verordnung spezielle Kennungen für privilegierte Elektrofahrzeuge geschaffen und die Straßenverkehrsordnung geändert wird.

Die Laufzeit des Gesetzes hat der Bundestag bis 2026 um vier Jahre verkürzt. Er hat der Bundesregierung zudem die Auflage erteilt, alle drei Jahre und erstmals bis zum 1. Juli 2018 einen Bericht darüber zu liefern, wie elektrisch betriebene Fahrzeuge beschaffen und ausgerüstet sind, wie sie geladen werden können und wie die Ladeinfrastruktur entwickelt ist. Dadurch sollen die Abgeordneten "Erkenntnisse hinsichtlich der weiteren Verringerung der klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs" gewinnen können und die Umweltkriterien des Gesetzes möglicherweise nachjustieren.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der Grünen, der Kaufprämien von bis zu 5000 Euro für Elektroautos vorsah. Auch der Bundesrat hatte sich für weitergehende Nachbesserungen und finanzielle Anreize eingesetzt. Ein Vertreter des Bundesverkehrsministeriums hatte am Mittwoch im Bundestag erklärt, dass schon die von der Koalition erwogene Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge "intensive Abstimmungen" zwischen der Bundesregierung und den Ländern erfordere. Ob und wann dazu ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, sei daher noch gar nicht abzusehen. In Braunschweig und Dresden werde "durch Simulationen" geprüft, ob und wie Busspuren freigegeben werden können.

Viele Großstädte sind aber nicht gewillt, ihre Busspuren für Elektroautos zu öffnen. "Wir machen also ein Gesetz, das draußen so gut wie niemand braucht", monierte daher Thomas Lutze von der Linksfraktion. Der grüne Verkehrsexperte Stephan Kühn sieht die Bundesregierung beim Fördern der Elektromobilität "mit leeren Händen dastehen". Bis 2020 sollen nach ihrer Vorstellung eigentlich eine Million E-Autos über deutsche Straßen rollen. Bisher sind es aber erst rund 125.000.

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(anw)