Bundesverwaltungsgericht kippt Bitstrom-Regulierungsverfügung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Teile der Bitstrom-Entgeltregulierung für unzulässig erklärt. An der Marktsituation dürfte diese Entscheidung aber wenig ändern.

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Von
  • Holger Bleich

Die Deutsche Telekom hat in Sachen Bitstromzugang einen Teilsieg beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig errungen: Im Revisionsverfahren hat das Gericht entschieden (BVerwG 6 C 39.07), dass die Bundesnetzagentur – anders als diese für sich selbst reklamiert – nicht vorab die Entgelte für die Überlassung von Telekom-Bitstromzugängen an die Konkurrenz regulieren darf. Darüber hinaus sei die Telekom nicht verpflichtet, den Mitbewerbern überall zu denselben Preisen Bitstromzugänge zu den Endkunden zur Verfügung zu stellen ("Standardangebotspflicht").

Bei den sogenannten IP-Bitstrom-Zugängen stellt die Telekom als Vorleistungsprodukt lediglich einen DSL-Zugang beim Endkunden bereit, der Telefonanschluss entfällt. Der IP-Datenverkehr vom und zum Endkunden wird am nächstgelegenen Telekom-PoP in das Netz des jeweiligen Anbieters übergeben. Der Anbieter realisiert sein Telefonie-Produkt in aller Regel statt über den Telekom-Telefonanschluss via Voice over IP. Da die Miete für den Telefonanschluss entfällt, kann er seinen Zugang preisgünstiger an den Endkunden vermieten. Provider wie 1&1, GMX oder Freenet haben solche Anschlüsse im Angebot.

Im Mai 2008 hatte die Bundesnetzagentur die Entgelte für Bitstrom-Zugänge ex ante (vorab) festgelegt. Die Telekom hatte stets eine ex-post-Regulierung (nachträgliche Überprüfung) verlangt, zog gegen die Entgeltregulierung vor das Verwaltungsgericht Köln und verlor. Diese Entscheidung stand nun vor dem Bundesverwaltungsgericht auf dem Prüfstand und wurde in Teilen gekippt.

Eine Begründung des Revisionsurteils steht noch aus. Erst wenn diese in einigen Wochen den Streitparteien zugestellt ist, wird der Richterspruch rechtskräftig. Bis dahin will die Bundesnetzagentur aber bereits auf die neue Situation reagiert haben: "Wir beabsichtigen, die vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenen Teile der Regulierungsverfügung unverzüglich neu zu erlassen und dann – wie vom Gericht gefordert – zu begründen. Uns ist wichtig, dass bezüglich des IP-Bitstromzugangs keine Unsicherheiten im Markt entstehen", erklärte Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber heise online.

Boll spielt darauf an, dass die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts eher eine formaljuristische Argumentation gegen die bestehende Verfügung sein dürfte. Dem Gericht fehlte offensichtlich eine Begründung für die Vorab-Regulierung der Preise, die nun nachgereicht wird. An der Marktsituation für Bitstromanschlüsse wird sich also aller Voraussicht vorläufig nichts andern. (hob)