Bundeswehr will versuchsweise im TV-UHF-Band funken – Länder protestieren

Der Streit über die Frequenzen für DVB-T2 und Funkmikrofone spitzt sich zu. Der Regulierer hat der Armee Kanäle probeweise zugeteilt, was die Länder empört.

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(Bild: KYNA STUDIO, Shutterstock)

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Die Bundeswehr will Frequenzen im TV-UHF-Band (470 – 694 MHz) nutzen und hat dafür von der Bundesnetzagentur bereits eine Zuteilung für Frequenzen zu Testzwecken erhalten. In Schreiben an Chefregulierer Klaus Müller kritisiert die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab (SPD), ein eigenmächtiges Vorpreschen der Regulierungsbehörde.

Es habe Einigkeit bestanden, "dass die Frage der militärischen Mitnutzung des TV-UHF-Bandes nicht entscheidungsreif ist", betont die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin in dem heise online vorliegenden Brandbrief. Daher seien sie und ihre Länderkollegen "sehr irritiert", dass der Regulierer Anfang Juli über die gerade erfolgte "Versuchsfunkzuteilung von zwei Kanälen im Kanalbereich 21 – 25 für die Bundeswehr an 24 Standorten im gesamten Bundesgebiet informiert" habe.

Die "Kulturfrequenzen" sind aktuell vor allem für die terrestrische digitale Übertragung linearer Fernsehprogramme (DVB-T2) sowie den Betrieb lokaler Funkstrecken im Rahmen der professionellen Veranstaltungstechnik zugeteilt. Laut der Weltfunkkonferenz (WRC) soll dies vorerst prinzipiell so bleiben. Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das UHF-Band dauerhaft für Kultur und Rundfunk zu sichern.

Die Bundesregierung wollte trotzdem schon im Vorfeld der jüngsten WRC in Dubai etwa der Bundeswehr einen Teil dieses Spektrums freihalten. Das Vorgehen der Netzagentur "widerspricht nicht nur den getroffenen politischen Absprachen", moniert Raab jetzt. Es gebe zudem Fehler beim gewählten Verfahren: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) erfordere es, die zuständige Landesbehörde an einer solchen Zuteilung zu beteiligen.

Zudem habe der Regulierer die Verwaltungsvorschrift für den Rundfunk nicht richtig angewandt, beklagt Raab. So seien die Vertreter der Veranstaltungsbranche nicht ernsthaft einbezogen worden, obwohl dies der "Vertrauensschutz vorhandener Frequenzzuteilungsinhaber" gebiete. So sei "eine transparente, objektive und ernsthafte Auswertung möglicher Störungen, die im Rahmen einer Versuchsfunkzuteilung untersucht werden sollen, nicht möglich". Die Versuchsfunkzuteilungen seien damit rechtswidrig.

Die Bundesnetzagentur bedauert in ihrer Antwort an Raab vom 1. August, die in Berliner Kreisen zirkuliert und heise online ebenfalls vorliegt, sie habe "aufgrund einer Fehlinterpretation der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften" gegenüber der Bundeswehr "die entsprechenden Gestattungen für die vorgesehenen Abstrahlungen bereits ausgesprochen". Man habe die Streitkräfte daher gebeten, "von den vorgesehenen Abstrahlungen abzusehen, bis die Länder die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Mitwirkung hatten".

Mit Hinblick auf eine mögliche Frequenznutzung der Bundeswehr "für den Einsatz von bestehendem NATO-Equipment" betont die Bundesnetzagentur, dass der Rundfunk auf den DVB-T2-Frequenzen "nicht vollständig flächendeckend" sendet. Die nicht belegten Flächen (White Spaces) könnten der Armee womöglich dienlich sein. Dafür müsse der Nachweis erbracht werden, dass die Bundeswehr weder den Rundfunk stört noch die Produktionstechnik "zu sehr beeinträchtigt".

Die Bundeswehr beansprucht insgesamt mindestens 40 MHz des UHF-Bands laut umstrittener Vorlagen für die Ministerpräsidentenkonferenz. Deren einstiger Vorsitz, die niedersächsische Staatskanzlei, erklärte gegenüber heise online, ein entsprechender Vorschlag sei ihr nicht bekannt und stehe nicht auf der Tagesordnung. Der aktuelle hessische Vorsitz äußerte sich binnen zwei Wochen nicht auf eine Anfrage zu dem Thema.

(vbr)