Diebischer ChatGPT: Klage gegen OpenAI und Microsoft

In den USA ist eine Klage eingegangen, die OpenAI Diebstahl vorwirft – von Unmengen persönlicher Informationen.

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(Bild: Wirestock Images/Shutterstock.com)

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Eine Gruppe anonymer Personen hat gemeinsam in den USA Klage gegen OpenAI eingereicht. Sie bezichtigen den Anbieter von ChatGPT und GPT-3.5 sowie 4 des Diebstahls. Um die Künstliche Intelligenz zu trainieren, seien Unmengen persönliche Daten gestohlen worden. Das ist ein anderer rechtlicher Ansatz, als die bereits existierenden Vorwürfe, die Daten der Menschen nicht ausreichend zu schützen. Auch urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Gründe werden angeführt, stehen aber hinter dem Diebstahl.

OpenAI soll heimlich 300 Milliarden Wörter aus dem Internet zusammengeklaut haben – aus Büchern, Artikeln, Webseiten und von Beiträgen. Darunter fallen auch personenbezogene Informationen, ohne dass es eine Einwilligung der jeweiligen Betroffenen gegeben hat, heißt es in der Klageschrift. Darin steht auch, man riskiere den "gesellschaftlichen Zusammenbruch". Dabei richtet sich die Klage gegen mehrere OpenAI-Firmen, von OpenAI Incorporated bis zum OpenAI Startup Fund, aber auch Microsoft, den Großinvestor und Kooperationspartner des KI-Unternehmens. Entsprechend sind ebenfalls Dall-E und Vall-E als Produkte gelistet, die auf den gestohlenen Daten basieren.

Informationen, die OpenAI gestohlen hat, seien ausschließlich aus Gründen des Profits gestohlen worden. "Die Angeklagten haben mächtige und äußerst profitable KI geschaffen und sie ohne Rücksicht auf die Risiken in die Welt gebracht." Es bestehe eine "zehnprozentige Chance, dass das Flugzeug, in das die Angeklagten und Big Tech die Gesellschaft gesetzt haben, abstürzt und alle umbringt". Für die Angabe stützen sich die Kläger auf einen Artikel aus der New York Times, in dem KI-Experten vor der Technik warnen, sowie auf frühere Aussagen von Steven Hawkings.

Hervor heben die Kläger, dass auch Daten von Kindern und Jugendlichen verarbeitet wurden, ohne Einwilligung. Diese sind nicht nur laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Europa, sondern auch in Kalifornien und dem dort gültigem California Consumer Privacy Act (CCPA) besonders schützenswert. Auch sensible Daten wie Gesundheitsinformationen seien in das Training geflossen. "Ohne diesen beispiellosen Diebstahl von privaten und urheberrechtlich geschützten Informationen, die echten Menschen gehören, die mit einem bestimmten Zweck einzelnen Gemeinschaften mitgeteilt wurden, wären die Produkte nicht zu dem Multi-Millionen-Dollar-Geschäft geworden, das sie heute sind."

Die einzelnen Kläger werden nur mit den Kürzeln ihrer Namen angegeben. Dabei wird von jedem beschrieben, welche Plattformen er oder sie genutzt hat, von der gegebenenfalls Daten gestohlen wurden, beispielsweise Twitter- oder SpotifyAccounts. Auch ein sechs Jahre altes Kind ohne solche Konten ist als Nebenkläger gelistet.

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(emw)