China belegt zivile Drohnen mit weiteren Ausfuhrbeschränkungen

Zivile Drohnen sollen nicht mehr ausgeführt werden, um zu verhindern, dass sie militärisch eingesetzt werden, hat die chinesische Regierung beschlossen.

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(Bild: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com)

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China hat Ausfuhrbeschränkungen für zivile Drohnen verschärft, die im Ausland für militärische Zwecke eingesetzt werden könnten. Das berichtet die South China Morning Post am Dienstag. Die am Montag ergangene Anordnung der chinesischen Regierungsbehörden soll ab September greifen.

Die Drohnenexporte benötigen künftig eine Genehmigung der Regierung. Exportierende Hersteller müssen diese vorab beim chinesischen Handelsministerium einholen, um die Drohnen ausführen zu können. Dabei müssen sie Nachweise über die potenziellen Endnutzer sowie die Verwendung der Drohnen vorlegen. Bei Gütern, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen könnten, entscheide der Nationalrat Chinas über die Ausfuhr.

Die Anordnung gelte allerdings auch für andere Produkte, die etwa dazu genutzt werden können, Massenvernichtungswaffen herzustellen oder terroristische Aktivitäten und militärische Zwecke zu unterstützen, schreibt die South China Morning Post.

Konkret geht es um zivile Drohnen, die manuell bis zu 30 Minuten lang außerhalb der Sichtweite geflogen werden können. Bisher galten bereits Ausfuhrbeschränkungen für Drohnen, die eine Stunde lang außer Sicht geflogen werden können. Außerdem darf das maximale Startgewicht der Drohnen 7 Kilogramm nicht überschreiten.

Neben Drohnen wird auch der Export anderer Güter stärker eingeschränkt. Darunter fallen etwa Funkgeräte, deren Leistungsgrenzen oberhalb der international zertifizierten zivilen Grenzen liegen. Weiterhin dürfen keine Geräte, die Lasten abwerfen können, exportiert werden. Zusätzlich sind hyper- und multispektrale Kameras, Präzisionskameras sowie Hochleistungslaserortungsgeräte von den Ausfuhrbeschränkungen betroffen.

Mit der Anordnung, die gemeinsam von vier Behörden, darunter etwa das chinesische Handelsministerium, die staatlichen Behörde für Wissenschaft, Technik und Industrie für die nationale Verteidigung sowie die Abteilung für Ausrüstungsentwicklung der Central Military Commission (CMC), erlassen wurde, solle dem "Schutz der nationalen Sicherheit und Interessen" Chinas dienen.

Mit der Anordnung will China unterbinden, dass zivile Drohnen für kriegerische Zwecke umgebaut werden, wie es im Ukraine-Krieg der Fall ist. Sowohl Russland als auch die Ukraine setzen zivile Drohnen etwa des chinesischen Herstellers DJI ein, um militärische Ziele auszuspionieren oder zu bekämpfen. DJI hatte zwar im April 2022 seine Aktivitäten in Russland und der Ukraine mit der Begründung eingestellt, dass ihre Drohnen nicht für militärische Zwecke eingesetzt werden sollen. Allerdings gelangen diese weiterhin über Drittländer in die beiden Staaten.

Die chinesischen Ausfuhrbeschränkungen seien temporär gültig und sollen bis zu zwei Jahre lang in Kraft bleiben.

(olb)