Datenschutz: 2024 schon fast doppelt so viele Verstöße in Hamburg wie 2023

14 Verfahren hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter bereits abgeschlossen. Die Fälle reichen von Security-Problemen bis zu heimlichen Filmaufnahmen im Badezimmer.

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Europakarte mit Sternenkreis und DSGVO-Schriftzug mit Vorhängeschloss

Die Zahl der abgeschlossenen Bußgeldverfahren wegen DSGVO-Verstößen ist in Hamburg schon fast doppelt so hoch wie im ganzen Jahr 2023.

(Bild: peterschreiber.media/Shutterstock.com)

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Bereits in 14 Fällen bis Juli des laufenden Jahres hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Thomas Fuchs, Sanktionen ausgesprochen. Das ist deutlich mehr als in den Vorjahren. Mit der Zahl der Ordnungswidrigkeiten liegt das aktuelle Jahr bereits deutlich über den Vorjahren. 2023 kam es im gesamten Jahr zu acht abgeschlossenen Verfahren, 2022 waren es 15.

Die Bußgelder belaufen sich auf insgesamt 130.000 Euro, teilt der Hamburger Datenschutzbeauftragte mit. Zu den Sanktionierten gehören unter anderem ein Hotel und zwei Beschäftigte bei der Polizei. Zu den Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zählten etwa heimliche Badezimmeraufnahmen im privaten Kontext, versäumte Löschpflichten, verspätete Auskünfte oder Sicherheitslücken bei Kundenservice-Systemen.

Ein Unternehmen aus der Werbewirtschaft musste 11.500 Euro zahlen, weil es seinen Löschpflichten nicht nachgekommen ist. Das IT-System der Firma habe außerdem technische Sicherheitslücken aufgewiesen, erklärt der Beauftragte. 16.000 Euro kostete es ein Hotel, dass es ohne rechtliche Grundlage Personalausweisdaten erfasst und auch gespeichert hatte.

Auch weitere Sicherheitslücken zogen ein Bußgeld nach sich. Insgesamt 45.000 Euro zahlten zwei Unternehmen, deren Support-Ticket-Systeme angreifbar waren. "Ein Logistikunternehmen zahlte wegen der fehlerhaften Entsorgung von Zustellerlisten 32.000 Euro, ein Online-Händler wegen der deutlich verspäteten Meldung einer Datenpanne 6.000 Euro", teilt Fuchs weiter mit.

Ebenfalls im Fokus waren zwei Angehörige der Polizei. Sie belangte der Beauftragte, weil sie für private Zwecke dienstliche Datenbankabfragen durchgeführt hatten.

Auch Privatpersonen belangte Fuchs: "In einem Fall stellte ein Mann seiner Nachbarin nach und fertigte ein Video von ihr im Badezimmer an", heißt es in der Mitteilung. Fünf Personen hatten außerdem andere Menschen ohne deren Einverständnis fotografiert oder Bilder gespeichert.

(are)