Datenschutzbeauftragter: Kelber wirbt um zweite Amtszeit für sich
Er macht keine Anstalten, zahmer mit der Bundesregierung umzugehen: Prof. Ulrich Kelber will seine Arbeit als Bundesdatenschutzbeauftragter fortsetzen.
Nachdem die Bundesregierung es nicht geschafft hat, dem Bundestag fristgerecht einen Vorschlag für den oder die nächsten Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) vorzulegen, drängt der amtierende Aufsichtsbehördenchef Prof. Ulrich Kelber nun darauf, die Rolle als BfDI eine zweite Amtszeit lang ausüben zu dürfen. Er werde dem Ersuchen der Bundestagspräsidentin um vorläufige Weiterführung des Amtes "mit vollem Einsatz" entsprechen, teilte Kelber per Statement auf der BfDI-Website mit. "Es ist jetzt aber auch an der Zeit, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Person zur Wahl vorschlägt, um die nächsten fünf Jahre die Aufgabe als Bundesbeauftragter auszufüllen."
An wen Kelber dabei denkt: Die naheliegende Lösung – sich selbst. Denn Kelber hat erst eine Amtszeit absolviert, einmalig können BfDI wiedergewählt werden. Und einen sachlichen Grund dagegen gibt es nicht. Doch Kelber ist in Reihen der Bundesregierung nicht beliebt. Allerdings findet diese auch bislang keinen geeigneten Kandidaten, der bereit wäre, die Rolle auszufüllen – offiziell wird nicht einmal danach gesucht, obwohl die DSGVO ein transparentes Verfahren vorschreibt.
Kelber macht keine Anstalten, in Zukunft zahmer mit der Bundesregierung umzugehen. Er wolle seine Arbeit gerne fortsetzen: "Mit konsequenter Anwendung des nationalen und des europäischen Rechts." Seine Schwerpunkte seien Information und Beratung, schreibt er der BfDI-Website, doch: "Wo es notwendig ist, greife ich aber auch zu Kritik, Verwarnungen, Bußgeldern, Anweisungen und Untersagungen. Und ich werde mich bei unzureichenden nationalen Regelungen auf europäisches Recht stützen, um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen."
Vorschlag muss vom gesamten Kabinett beschlossen sein
Formal für den Prozess zuständig ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Das von ihr geleitete Bundesinnenministerium ist auch das für das Bundesdatenschutzgesetz federführende Haus. Der Vorschlag für die BfDI-Wahl muss jedoch vom gesamten Kabinett beschlossen sein. Anschließend kann dann der Bundestag darüber abstimmen, was frühestens in der nächsten Sitzungswoche Mitte Januar auf die Tagesordnung könnte.
Dass die Personalie überhaupt noch offen ist, obwohl es keinen anderen Kandidaten und keine Alternative zu Kelber gibt, gehöre dabei zu den größeren Peinlichkeiten der Ampel, heißt es aus Reihen der Fachpolitiker im Bundestag: Theoretisch denkbare Alternativbesetzungen wären unter diesen Umständen nicht für das Amt zu gewinnen, es nehme bereits jetzt Schaden. Die Verlängerung Kelbers sei vollkommen unnötigerweise politisiert worden. Das schlimmste, was der Ampel jetzt passieren könnte: Dass Kelber seine Bereitschaft doch noch zurückziehe.
(jkj)