Datenschutznovelle: Polizei und Bürgerrechtler für Verbot von Gesichtserkennung

Seite 2: Datenschutzkonferenz soll ertüchtigt werden

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Gegensätzliche Ansichten vertraten Sachverständige ferner zum Regierungsvorhaben, die DSK im BDSG zu institutionalisieren. Schröder erkannte hier "keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes". Gregor Thüsing, Direktor eines Rechtsinstituts an der Uni Bonn, ermunterte die Abgeordneten dagegen, den eingeschlagenen "guten Zwischenweg" fortzusetzen. Bei der DSK-Reform sei aber "wenig übrig geblieben als weiße Salbe". Ohne substanzielle Regelungen wie die Einrichtung einer festen Geschäftsstelle bleibe es bei einem Placebo. Ein Gesetz sei dafür aber nicht nötig. Richter und Paal plädierten ebenfalls dafür, der DSK eine kohärentere Abstimmung über datenschutzrechtliche Themen zu ermöglichen und sich stärker zu organisieren.

Roßnagel brach als DSK-Vorsitzender eine Lanze für die Forderung des Gremiums, zusätzlich die Unterstützung durch eine Geschäftsstelle gesetzlich festzuschreiben. Nur so werde man unabhängig von einem Bundesland, "das vielleicht nicht mitwirken will". Letztlich gehe es darum, die bisherige freiwillige Zusammenarbeit weiter zu ertüchtigen und das Wissen der jährlich wechselnden Vorsitze zu transferieren. Specht-Riemenschneider bat die Parlamentarier, "nie wieder über eine uneinheitliche Auslegung des Datenschutzrechts" zu klagen, wenn die DSK nicht gestärkt werde.

(olb)