Deutsches Büro Grüne Karte hilft bei Unfall

Zur einfacheren Schadensregulierung nach einem Unfall mit einem ausländischen Autofahrer können sich Betroffene an das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) wenden. Es übernimmt nach eigenen Angaben die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ein ausländisches Kfz in Deutschland

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Zur einfacheren Schadensregulierung nach einem Unfall mit einem ausländischen Autofahrer können sich Betroffene an das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) wenden. Es übernimmt nach eigenen Angaben die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ein ausländisches Kfz in Deutschland. Schadenersatzansprüche können daher direkt beim DBGK geltend gemacht werden, ohne dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kontaktiert werden müsste.

(Bild: GTÜ)

Den Unfall können Autofahrer auf dieser Webseite, unter der Telefonnummer +49 30 2020 5757 oder schriftlich melden. Das DBGK überlässt die Schadensabwicklung dann einem Regulierer – das kann ein Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro sein. Nach einem Unfall genügt es, die Angaben des Unfallgegners auf der Grünen Karte zu notieren, um sie anschließend dem DBGK mitzuteilen. Auch ein Foto der Karte ist hilfreich. In jedem Fall sollte nach einem Crash der Europäische Unfallbericht ausgefüllt werden, den Autofahrer am besten immer mitführen.

Die Dienste des DBGK können Autofahrer in Anspruch nehmen, wenn sich der Unfall mit einem Auto ereignet hat, das in einem der Länder des Grüne-Karte-Systems zugelassen ist. Das sind derzeit 46 Staaten mit Schwerpunkt auf Europa und die Mittelmeeranrainer. Halter aus Ländern der Europäischen Union sowie Andorra, Island, Norwegen, Serbien sowie der Schweiz müssen die Grüne Karte nicht verpflichtend dabei haben. Hier hilft das DBGK aufgrund des Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners weiter. Es gilt wie die Grüne Karte als Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung. (dpa) (mfz)