Deutschlandticket gilt ab 24. November auch in manchen Fernzügen in Brandenburg

Was vielleicht nicht alle wissen: Das Deutschlandticket gilt auch in wenigen Fernzügen. Ab 24. November auch auf manchen Strecken in Brandenburg.

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Regionalzug der DB, hier gilt das Deutschlandticket auf jeden Fall.

(Bild: VBB)

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Der Geltungsbereich des Deutschlandtickets wird am Freitag etwas weiter. Ab dem 24. November kann mit dem 49-Euro-Ticket der IC zwischen Berlin Hbf und Elsterwerda, der ICE zwischen Berlin Südkreuz und Prenzlau sowie ein IC-Zugpaar zwischen Potsdam Hbf und Cottbus genutzt werden. Darauf hat sich der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) mit der Bahn-Tochter DB Fernverkehr geeinigt.

Bisher galt das Deutschlandticket in diesen Zügen nicht. Sie werden zwar von DB Fernverkehr betrieben, verkehren aber auf den Nahverkehrsstrecken RE56, RE17 und RE28. Eine Intercity-Linie auf diesen Strecken lasse sich kaum wirtschaftlich betreiben, erläutert der rbb. Weil die Bundesländer die Linien dennoch erhalten wollen, geben sie der Bahn eine zweckgebundene Finanzhilfe. Dafür müssen auch Fahrgäste mit Nahverkehrs-Tickets mitgenommen werden.

Grundsätzlich gilt das Deutschlandticket nicht in Fernverkehrszügen, die von DB Fernverkehr oder auch Flixtrain betrieben werden. Laut DB Fernverkehr gibt es Ausnahmen auf den Strecken Rostock Hbf – Stralsund, Stuttgart Hbf – Singen/Konstanz, Westerland – Niebüll (nur IC 2075 an Werktagen, außer samstags), Bremen Hbf – Norddeich Mole/Emden Außenhafen, Erfurt – Gera, Freilassing – Berchtesgaden, Dresden Hbf – Chemnitz Hbf und Dortmund – Dillenburg (aber nicht die IC 2321/2322 und 2227/2228).

Das Deutschlandticket ist seit dem 1. Mai 2023 erhältlich. Zuletzt gab es zwischen den Ländern und dem Bund Auseinandersetzungen über die künftige Finanzierung des Tickets. Unklar ist bislang, wie die erwartete Finanzierungslücke gefüllt werden kann. Der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) summiert die Verluste für die Branche in diesem Jahr auf möglicherweise 2,3 Milliarden Euro. Im vollen Jahr 2024 sollen es dann 4,1 Milliarden Euro sein. Bei 6 Milliarden Euro Zuschüssen für 2023 und 2024 könnte sich also eine Lücke von 400 Millionen Euro ergeben. Nun sollen die Länder ein Finanzierungskonzept vorlegen.

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(anw)