Die Fusion von Telekom und T-Online bleibt eine Hängepartie

Auch wenn DSW und andere Aktionärsschützer darauf pochen, dass sich T-Online im Alleingang besser behaupten kann, ist der Zeitgeist in der Telekom-Branche längst ein anderer.

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Von
  • Peter Lessmann
  • dpa

Noch haben die Aktionärsschützer und Fusionsgegner das Handtuch nicht geworfen: Zwar hat die Telekom mit der geplanten Wiedereingliederung von T-Online vor Gericht einen Etappensieg verbucht, doch Rechtsbeschwerden sind so sicher wie das Amen in der Kirche. "Das liegt in der Logik unseres bisherigen Vorgehens", sagt Lars Labryga von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). So wird Verschmelzung schon bald den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigten.

Läuft alles im Sinne des Bonner Riesen, könnte frühestens im April die Verschmelzung ins Handelsregister eingetragen und damit perfekt gemacht werden. Voraussetzung hierzu ist aber, dass der BGH die Rechtsbeschwerden abweist und die Anfechtungsklagen für unbegründet hält. Die Aktionärschützer rechnen sich trotz Schlappe vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) aber weiter gute Chancen aus: Dass das OLG die Rechtsbeschwerde überhaupt zugelassen hat, hält Aktionärsschützer Labryga für ungewöhnlich.

Auch die Düsseldorfer Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gibt sich nicht geschlagen: "Wir gehen davon aus, dass die Eintragung nicht erfolgen kann, wenn Beschwerde dagegen eingelegt wird", sagt Ulrich Hocker. Der Hauptgeschäftsführer der DSW ist davon überzeugt, dass die Fusion des Internetanbieters auf den Mutterkonzern unsinnig ist. "T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten" Und warum, fragt die DSW, sollte heute falsch sein, was gestern die Telekom selbst als richtig einschätzte: den Börsengang von T-Online im Jahr 2000. Den hatte Ex-Telekom-Chef Ron Sommer zu einer Zeit des Übernahmefiebers in der Branche mit Blick auf Schaffung von Akquisitionswährung betrieben. Dabei wurden die Anleger mit einem Ausgabekurs von 27 Euro ordentlich zur Kasse gebeten. Und hier liegt der Hund begraben.

Denn für die Wiedereingliederung bekommt die Telekom nach Ansicht ihrer Kritiker jetzt ein Schnäppchen. Knapp 9 Euro pro Aktie bot sie den freien Aktionären in bar beziehungsweise einen entsprechenden Gegenwert in T-Aktien. Auf der Hauptversammlung von T-Online im vergangenen Jahr entlud sich der Zorn der Kleinanleger, die sich über den Tisch gezogen fühlen. Doch an dem Beschluss konnten sie nichts ändern. Nach zweitägiger Debatte wurde die Verschmelzung fast einstimmig beschlossen.

Auch wenn DSW und andere Aktionärsschützer darauf pochen, dass sich T-Online im Alleingang besser behaupten kann, ist der Zeitgeist in der Telekom-Branche längst ein anderer. Die großen europäischen Konzerne France Telecom oder Telefonica hatten vorexerziert, wie es geht und ihre Tochterfirmen von der Börse genommen. Die Telekom erhofft sich durch die volle Eingliederung von T-Online erhebliche Synergien. Mit klaren und übersichtlichen Produkten soll die Kundenansprache verbessert und an die Konkurrenten verlorene Marktanteile wieder zurückerobert werden. In den drei Kernsparten der Telekom soll T-Online unter eigenständigem Namen der T-Com, sprich dem Geschäftsfeld Breitband/Internet zugeschlagen werden. Es sei das Ziel, Internetzugang, Unterhaltung und Sprachtelefonie aus einer Hand bieten, begründet T-Online-Chef Rainer Beaujean die Verschmelzung. "Künftig wollen wir das Schnellboot im Konzern Deutsche Telekom sein". Die Telekom will schließlich nicht den Anschluss an die Zukunft verlieren.

Doch bis Beaujean richtig aufs Gaspedal treten darf, muss er den T-Online-Aktionären auf einer weiteren Hauptversammlung noch einmal Rede und Antwort stehen. Das haben die Kläger jedenfalls schon erreicht: Die Fusion kann nicht mehr rückwirkend zum 1.1.2005 wirksam werden, sondern frühestens ein Jahr später.

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(Peter Lessmann, dpa) / (jk)