Rechtsmittel gegen Urteil zu Fusion von T-Online und Telekom angekündigt

Ein Sprecher von T-Online begrüßte, dass die Verschmelzung grundsätzlich freigegeben worden sei: "Wir warten ab, was jetzt auf uns zukommt."

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Die Gegner der Fusion von T-Online und Telekom wollen gegen die Freigabe der Transaktion Einspruch einreichen. "Wir werden Beschwerde gegen das Urteil einlegen", sagte Peter Dreier, der zwei Fusionsgegner sowie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in dem Verfahren vertritt, am Donnerstag in Düsseldorf. Bis zur Freigabe der Verschmelzung würden also noch weitere Monate vergehen.

Die Deutsche Telekom und ihre Internet-Tochter T-Online hatten am Donnerstag einen wichtigen juristischen Etappensieg für ihre geplante Fusion errungen. Nach einem Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts (Az.: 12 W 185/05) dürfen beide Firmen verschmelzen. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, so dass die entscheidende Eintragung ins Handelsregister zurzeit noch nicht möglich ist. Es hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom November auf .

Ein Sprecher von T-Online in Darmstadt begrüßte, dass die Verschmelzung grundsätzlich freigegeben worden sei. "Wir warten ab, was jetzt auf uns zukommt", sagte er. Mehrere Kleinaktionäre, die zusammen rund 0,057 Prozent der Aktien halten, hatten die von der Hauptversammlung nahezu einstimmig gebilligte Fusion angefochten. Sie kritisieren unter anderem die geringe Abfindung für die T-Online-Aktionäre in Höhe von 8,99 Euro, die deutlich unter dem ursprünglichen Ausgabepreis von damals 27 Euro liegt. Die Telekom will mit der Reintegration ihrer Tochter dagegen die gemeinsame Schlagkraft ihres Online- und Festnetz-Angebots erhöhen.

In ihrer Begründung erklärten die Richter, unabhängig von den noch laufenden Klagen unter anderem wegen der Abfindungshöhe überwiege das Interesse an einer sofortigen Verschmelzung. Bei einer Verzögerung könne sich die Telekom über Jahre hinweg nicht so strukturieren, wie es die Unternehmensleitung für erforderlich halte, erläuterte ein Sprecher. «Dies hätte negative Auswirkungen auf das internationale Ansehen des Unternehmens und auf seinen Aktienkurs.» Auch dürfe durch die Klagen die Kompetenzordnung im Unternehmen nicht auf Jahre hinaus auf den Kopf gestellt werden.

Siehe dazu auch:

(dpa) / (jk)