Digital Services Act: EU-Kommission bohrt beim Zugang für Forscher nach​

Die EU-Kommission hat 17 große Online-Plattformen wie Google um Auskunft gebeten. Sie sollen berechtigten Wissenschaftlern unverzüglich Zugang zu Daten geben.

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(Bild: Cristian Storto/Shutterstock.com)

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17 sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen haben einen blauen Brief aus Brüssel erhalten. Die EU-Kommission erbittet von ihnen eine Erklärung, wie sie berechtigten Forschern unverzüglich Zugang zu Daten etwa über eine Online-Schnittstelle (API) gewähren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Digital Services Act (DSA). Das förmliche Auskunftsersuchen richtet sich an AliExpress, Amazon, Apples App Store, Bing, Booking.com, Facebook, Google Search, Maps, Shopping und den Play Store, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, YouTube und Zalando.

Sehr große Online-Plattformen, die über 45 Millionen EU-Bürger erreichen, müssen laut dem im November 2022 in Kraft getretenen DSA Risikoabschätzungen vornehmen und Gefahren etwa für die Demokratie, die öffentliche Sicherheit, die Grundrechte und den Jugendschutz minimieren. Sie sollen dazu Daten etwa zum Training von Algorithmen mit Behörden, Forschern und zivilgesellschaftlichen Organisationen teilen, damit diese ihre Arbeitsweise überprüfen und Angaben zu einem Lagebild beisteuern können. Die ersten 19 betroffenen Dienste benannte die Brüsseler Regierungsinstitution im April 2023.

Keine Mahnschreiben gingen aktuell an die prinzipiell auch erfassten Plattformen Wikipedia und X. Gegen das vormalige Twitter leitete die Kommission Mitte Dezember bereits ein Verletzungsverfahren ein – unter anderem wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Vorgaben für den Datenzugang für Forscher. Letzteren bezeichnet die Exekutivinstanz als "den Schlüssel", mit dem die Plattformen ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen und die öffentliche Kontrolle der Politik sicherstellen könnten. Besonders wichtig sei die Bestimmung mit Blick auf bevorstehende Wahlen auf nationaler und EU-Ebene sowie für eine laufende Überwachung, ob illegale Inhalte und Waren über Online-Portale verbreitet bzw. vertrieben werden.

Den 17 angeschriebenen Diensten hat die Kommission eine Frist bis zum 9. Februar eingeräumt. Die Antworten will sie im Anschluss bewerten und "die nächsten Schritte festlegen". Neben X hatten zuvor etwa auch AliExrpess, Amazon, Apple, Google, Meta, Snap und TikTok Auskunftsersuchen erhalten, wie sie den DSA in anderen Bereichen umzusetzen gedenken. Vor Kurzem stufte die Kommission auch Pornhub, Stripchat und XVideos als sehr große Plattformen im DSA-Sinne ein. Vollumfänglich greift das Gesetz über digitale Dienste am 17. Februar. Es ist dann auch anwendbar auf viele kleinere Plattformen.

(mki)