Digitalen Nachlass regeln, bevor es andere tun | c’t uplink

Was passiert mit unseren Online-Konten, wenn wir mal nicht mehr da sind? Wie man selbst vorsorgt und wie man als Angehöriger vorgeht, klären wir im c’t uplink.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Keywan Tonekaboni

Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod? Doch wenn man nicht rechtzeitig vorsorgt, entscheiden andere für uns. Und für unser Digitales Ich sind es im Zweifel Apple, Google oder Meta, die bestimmen, was und in welcher Form Angehörige ausgehändigt bekommen. Welche Bilder, Chatverläufe, DMs wollen wir für die Nachwelt hinterlassen und was soll auch nach unserem Tod privat sein? Als Angehörige kann es belastend sein, sich durch all diese Erinnerungen zu wühlen oder auch nur die Anbieter abzuklappern, damit Webseiten und Onlineprofile offline gehen oder kostspielige Abos gekündigt werden können.

c't uplink – der Podcast aus Nerdistan

Wie die unterschiedlichen Firmen mit dem digitalen Nachlass umgehen, erklärt c’t Redakteurin Dorothee Wiegand. Welche Besonderheiten es im Apple-Universum gibt, erläutert Holger Zelder, Redakteur bei der Mac & I. Beide geben im Gespräch mit Moderator Keywan Tonekaboni praktische Tipps, was man zu Lebzeiten selbst oder als Hinterbliebener machen kann, falls keine Zugangsdaten vorliegen. Außerdem geben sie einen Einblick in die rechtliche Lage, etwa dass auch Onlineverträge und Abos weiterlaufen.

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Mit dabei: Dorothee Wiegand und Holger Zelder
Moderation: Keywan Tonekaboni
Produktion: Ralf Taschke

Die Artikelstrecke, wie man das digitale Erbe ordnet, lest Ihr in c’t 15/2024.

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(ktn)