Einstellungen: SpaceX wegen Diskriminierung von Geflüchteten verklagt

SpaceX soll Geflüchtete und Asylberechtigte während des Bewerbungsverfahrens aufgrund ihres Aufenthaltsstatus diskriminiert haben. Eine Klage läuft.

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Ein Smartphone zeigt Logos von Tesla, SpaceX, Neuralink, The Boring Company und Twitter; hinter dem Handy ist Elon Musk zu sehen

(Bild: kavi designs/Shutterstock.com)

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Das US-Justizministerium (Departement of Justice – DOJ) hat Elon Musks Weltraumunternehmen SpaceX wegen Diskriminierung von Geflüchteten sowie Asylberechtigte bei Bewerbungsverfahren angeklagt. Das geht aus einer Klageschrift von Donnerstag hervor. SpaceX soll dabei aktiv verhindert haben, dass sich solche Menschen bei dem Unternehmen bewerben.

In der Klage (PDF) wirft das DOJ SpaceX vor, zwischen 2018 und 2022 fälschlicherweise behauptet zu haben, dass auf Grundlage der Exportkontrollgesetze lediglich US-Bürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA eingestellt werden dürfen. Das ergab eine Untersuchung des DOJ, die im Juni 2020 angestoßen wurde. Ausgelöst hatte die Untersuchung eine Beschwerde eines Nicht-US-Bürgers, der Diskriminierungen bei der Einstellung monierte. Der Mann sei während seines Bewerbungsgespräches auf eine Stelle als Technical Strategy Associate auf seinen Aufenthaltsstatus angesprochen worden. Er sei zwar kein US-Bürger gewesen, hatte aber als Österreicher und Kanadier mit doppelter Staatsbürgerschaft eine gültige Aufenthaltsberechtigung. Er sei daraufhin abgelehnt worden.

Die zuständige Generalstaatsanwältin der Abteilung für Bürgerrecht beim DOJ, Kristen Clarke, gab in den Untersuchungsergebnissen an, dass SpaceX es versäumt habe, Bewerbungen von Geflüchteten und Asylberechtigten dem Fairnessgebot entsprechend zu berücksichtigen und gegebenenfalls einzustellen. Das Unternehmen habe unabhängig von deren Qualifikation ein Einstellungsverbot verhängt und damit Bewerbungen verhindert. Das verstoße gegen das Bundesrecht. Zudem haben Personalvermittler von SpaceX und höhere Manager des Unternehmens Maßnahmen ergriffen, die Geflüchtete und Asylberechtigte aktiv davon abgehalten haben sollen, sich bei SpaceX zu bewerben.

Innerhalb des Zeitraums von 2018 bis 2022 habe SpaceX bei insgesamt 10.000 Einstellungen lediglich eine Person eingestellt, die Asyl beantragt und dies in ihrer Bewerbung angegeben hatte, heißt es in der Klageschrift. Diese Einstellung soll zustande gekommen sein, nachdem SpaceX bereits vier Monate von den eingeleiteten Untersuchungen des DOJ wusste.

In der Klage, die beim Executive Office for Immigration Review eingereicht wurde, fordert das DOJ "faire Gegenleistungen und Lohnnachzahlungen für Geflüchtete und Asylsuchende", die wegen potenzieller Diskriminierung bei Bewerbungen nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus soll es zivilrechtliche Strafen für das Unternehmen geben. Zusätzlich sollen Änderungen an den Unternehmensrichtlinien erzwungen werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass SpaceX die Ermittlungen der Abteilung für Einwanderer- und Arbeitnehmerrechte 2021 erschwert haben soll. So soll SpaceX sich geweigert haben, angeforderte Unterlagen, nach welchen Kriterien das Unternehmen Mitarbeiter einstellt, herauszugeben. Ein entsprechender Antrag auf Nicht-Herausgabe von SpaceX wurde jedoch vom Verwaltungsgericht des Justizministeriums abgelehnt.

(olb)