Donnerstag: Interpol gegen Cyberkriminelle, Beleidigung unabhängig von Zuhörern
Tausende IP-Adressen offline + Strafe trotz wenig Followern + Switch-Nachfolger kompatibel + Bruch der Ampelkoalition + Allround-Kamera von Nikon + #heiseshow
Online-Verbrecher atmen auf. Polizeibehörden aus 95 Ländern haben nach 5 Monaten koordinierter Arbeit 59 Server und 41 Verdächtige hopsgenommen. Immerhin wurden laut Interpol über 22.000 schädliche IP-Adressen offline genommen. Die beschlagnahmten Geräte standen etwa in Hongkong, Macao, Estland und Madagaskar. In Deutschland ist es strafbar, eine Politikerin auf Facebook als "dumme Schlampe" zu bezeichnen. Egal, wie viele Follower der Täter hat, sagt ein aktuelles Urteil eines Berufungsgerichts. Zuvor war eine Geldstrafe wegen geringer Reichweite des Beitrags aufgehoben worden, diese könnte jetzt doch noch kommen. Derweil warten viele Spieler auf den Nachfolger der Nintendo Switch. Ein neues Modell hat der japanische Hersteller bislang nicht vorgestellt, aber jetzt bestätigt, dass dieses auch bisherige Switch-Titel spielen kann. Der Switch-Online-Dienst wird ebenfalls nutzbar sein, fehlt nur noch die Konsole – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Interpol feiert die Abschaltung von "mehr als 22.000 schädlichen IP-Adressen". Fünf Monate lang sind Polizeibehörden in 95 Ländern gemeinsam gegen Phishing, Infostealer und Ransomware vorgegangen. Dabei haben sie 59 Server beschlagnahmt und 41 Personen festgenommen. Das sind annähernd 0,003 Festnahmen pro Tag und Land. Zusätzlich zu den 59 Servern wurden 43 elektronische Geräte, darunter Laptops, Handys und Festplatten, beschlagnahmt, elf davon in Madagaskar. Gegen 65 weitere Personen wird noch ermittelt. Immerhin dürfte die Zahl der dabei offline genommenen (aber nicht beschlagnahmten) Server im fünfstelligen Bereich liegen bei dieser Kampagne von Interpol gegen Online-Verbrechen: 5 Monate, 95 Länder, 41 Festnahmen.
Als "dumme Schlampe" hat ein Deutscher auf Facebook eine Politikerin geschmäht. Das ist nach Paragraph 188 Strafgesetzbuch als "Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung" strafbar – auch dann, wenn der Täter die Tat in einem Sozialen Netz begeht und dort nicht rasend viele Follower hat, sagt ein Oberlandesgericht. Denn es kommt demnach alleine auf den geäußerten Inhalt an. "Nicht relevant sind dagegen die sonstigen Umstände, wie beispielsweise die gewählte Verbreitungsart und die Größe des Adressatenkreises", heißt es vom OLG. Anlass ist ein Facebook-Posting eines Mannes aus Kaiserslautern, der aber "nur" 417 Facebook-Freunde zählt. Jetzt gibt es ein Urteil zu der Politikerbeleidigung: Zahl der Follower ist egal.
Spiele für Nintendos Switch-Spielkonsole werden auch auf dem bislang weiterhin nicht vorgestellten Nachfolgemodell laufen. Zudem wird der Nachfolger auch den Internet-Dienst "Switch Online" sowie bisherige Spieler-Accounts bei Nintendo nutzen können, um etwa mit anderen Nutzern gemeinsam zu spielen. Damit dürfte klar sein, dass Nintendo bei der Namensgebung bleibt, sodass die neue Konsole wohl "Switch 2" heißen wird. Es gibt allerdings noch einige Unklarheiten. Werden bisherige Spielmodule in die neue Konsole passen? Werden ältere Spiele auf der neuen Spielkonsolen-Hardware grafisch aufgewertet? Bislang bestätigt Nintendo nur die Software-Kompatibilität der Switch mit der Nachfolger-Konsole.
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Auf den Wahlsieg von Donald Trump in den USA folgte am Mittwochabend der Bruch der Regierungskoalition in Berlin. Nach zahlreichen Krisengesprächen in den vergangenen Tagen hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seinen Finanzminister Christian Lindner (FDP) entlassen und angekündigt, die Vertrauensfrage zu stellen. Danach könnte es im Frühjahr 2025 Neuwahlen geben. Im Laufe des Mittwochs waren die Koalitionsspitzen erneut im Bundeskanzleramt zu Krisengesprächen zusammengekommen. Am Abend bestätigte Scholz die Entlassung Lindners. Der Bundeskanzler hat nun vor, in einer Minderheitsregierung mit den Grünen noch bis Jahresende einige wichtige Gesetzesvorhaben im Bundestag zur Abstimmung zu bringen: Bundeskanzler kündigt Vertrauensfrage und Neuwahlen an.
Nikon stellt die spiegellose DX-Kamera Z50II vor, die laut Hersteller eine perfekte Allround-Kamera für angehende Content-Creator ist. Die Z50II verbindet die Technologie der höherwertigen Modelle aus der Z-Serie – wie die automatische Motiverkennung – mit Benutzerfreundlichkeit und kreativen Funktionen wie Picture-Control-Konfigurationen und einem Zugang zur Nikon Imaging Cloud. Die Z50II verfügt über den leistungsstarken Expeed-7-Bildprozessor, der auch im Spitzenmodell Z9 verbaut ist. Dieser soll laut Nikon eine 12-fach höhere Arbeitsgeschwindigkeit im Vergleich zum Vorgängermodell Z50 bieten und startet die Kamera in etwa der halben Zeit: Allround-APS-C-Kamera Nikon Z50II mit schnellem Prozessor vorgestellt.
In der heutigen Ausgabe der #heiseshow geht es unter anderem um die digitale Souveränität Deutschlands. Die Gesellschaft für Informatik warnt vor einer zu großen Abhängigkeit von US-Cloud-Anbietern wie Microsoft. Wie stark ist die deutsche Verwaltung bereits von der Cloud abhängig? Zudem sprechen wir über Googles geplante Bezahlfunktionen für Minderjährige. Eltern sollen dabei die volle Kontrolle über die Wallet-App für Kinder behalten. Doch ist mobiles Bezahlen für Kinder sinnvoll? Weiteres Thema ist ChatGPT mit integrierter Suchfunktion. Wie unterscheidet sich die KI-gestützte Suche von klassischen Suchmaschinen? Darum geht es heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Sorge vor der Cloud-Falle, Google Wallet für Kinder, ChatGPT-Suche.
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(fds)