Ausgleichszölle: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Die heute in Kraft getretenen Zölle auf Elektroautos aus China könnten doch noch wegfallen. Doch günstiger würde es für Käufer dadurch mittelfristig nicht.

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Leapmotor T03

Das günstige Elektroauto Leapmotor T03 (Fahrbericht) wird auch in Polen gebaut. Der europäische Stellantis-Konzern hat das chinesische Start-up gewissermaßen rechtzeitig adoptiert.

(Bild: Leapmotor)

Lesezeit: 3 Min.

Bei den gegen die Stimme Deutschlands beschlossenen sogenannten Ausgleichszöllen auf batterieelektrische Fahrzeuge zeichnet sich ein Weg ab, wie Hersteller aus China diese vermeiden könnten. Mit den Zöllen möchte die Europäische Union eine aus ihrer Sicht unzulässige Subventionierung der chinesischen Elektroauto-Industrie durch staatliche chinesische Stellen ausgleichen, mit der europäische Fahrzeughersteller bei ihrer Umstellung von Verbrennungsmotoren auf Elektroantriebe behindert würden. Diese im EU-Deutsch deshalb "Ausgleichszölle" genannten Maßnahmen sind am Mittwoch in Kraft getreten und schreiben unterschiedliche Zollsätze für unterschiedliche Hersteller vor.

Die Bundesregierung brachte am Mittag in Berlin noch einmal zum Ausdruck, dass sie sich einen anderen Weg gewünscht hätte. Denn auch deutsche Unternehmen fallen mit Fahrzeugen aus den Fertigungsstandorten ihrer Joint Ventures in der Volksrepublik nun unter die Regelungen, zudem befürchtet Berlin einen möglichen Handelskrieg der EU mit der Volksrepublik, die sich allerdings noch verhandlungsbereit zeigt. Allerdings ist für die Handelspolitik die EU zuständig. Dass diese im Verfahren eine gute Einigung mit der chinesischen Seite erzielt, sei die Hoffnung der Bundesregierung, sagten Sprecher der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittag in Berlin.

Aus Brüssel gibt es jetzt Klarheit, wie der Streit zumindest gedämpft werden könnte. Formell sind die gerade festgelegten EU-Zölle zwar nur für fünf Jahre in Kraft. Allerdings heißt es aus mit den Vorgängen vertrauten Kreisen auch, dass weiterhin andere Möglichkeiten bestehen – aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" könnten sich einzelne chinesische Anbieter, Gruppen von diesen oder alle Anbieter auch nach dem formalen Ende der Subventionsuntersuchung einer sogenannten Mindestpreisverpflichtung unterwerfen.

Dieser Mindestpreis müsste allerdings mindestens die Höhe der festgelegten Zölle erreichen – im Ergebnis wären die Produkte in Europa dann genauso teuer wie mit den Zöllen. Politisch wiederum gilt dieser Weg dafür als weniger heikel als Zölle. Dazu kommt, dass Unternehmen in einigen Fällen auch weiterhin nachweisen können, dass die Feststellungen der EU-Kommission unzutreffend seien und die Subventionen in ihrem Fall in China niedriger ausfielen. Dann können auch der Zollsatz oder ein Mindestpreis entsprechend geringer ausfallen.

Nicht von den Zöllen betroffen sind einzelne Bauteile chinesischer batterieelektrischer Fahrzeuge. Beobachter dieses Marktes gehen aber nicht davon aus, dass Elektroautos aus China nun als CKD ("Completely Knocked Down")-Bausätze nach Europa zur Endmontage geliefert werden. Sie erwarten in den kommenden Monaten erst einmal eine Steigerung des chinesischen Anteils an BEV auf dem europäischen Markt: In den vergangenen Monaten wurden in großen Mengen Elektrofahrzeuge aus chinesischen Produktionsstätten importiert. Fahrzeuge, die bis zum 29. Oktober in der EU eintrafen, unterfallen den Zöllen nämlich nicht. Sind die Lager leerverkauft, dürften Batterieelektrische aus China allerdings deutlich teurer werden – sofern China seine Subventionen nicht kurzfristig zusammenstreicht und die Unternehmen dies anschließend nachweisen.

(fpi)