EU: Ausschreibungen in Spanien verschaffen Intel Vorteile

Die EU-Kommisson fordert von Spanien Aufklärung über mehrere öffentliche Ausschreibungsverfahren. Entgegen bestehender EU-Verbote würden darin Intel-Prozessoren mit bestimmten Taktfrequenzen vorgegeben.

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Von
  • Reiko Kaps

Die Europäische Kommission verlangt von Spanien Aufklärung über die Art und Weise, in der Computer für öffentliche Einrichtungen angeschafft werden: In rund 25 Ausschreibungen für PCs, Laptops und Server hatten Landes-, Regional- und Lokalbehörden ausdrücklich angegeben, dass diese mit Intel-Prozessoren und CPUs einer bestimmten Taktfrequenz ausgestattet sein sollen. Die Kommission hält solche Leistungsbeschreibungen für diskriminierend und nicht mit der EU-Richtlinie 93/36/EWG vereinbar.

Öffentliche Auftraggeber dürfen nach dem EU-Vergaberecht nur dann Produkte und Geräte mit ihrem Markennamen bezeichnen, wenn eine genaue Beschreibung nicht anderes möglich ist oder diese sonst zu unverständlich würde. Im diesem Fall sei dies aber ohne jegliche Nennung von Herstellern oder Marken möglich: Leistungsaufnahme und Typ der CPUs könnten genau beschrieben werden. Insbesondere die Geschwindigkeit und Leistung der Prozessoren könnte über Parameter beschrieben werden, die sich besser dazu eigneten als die Mindesttaktfrequenz. Hersteller, die bei der Leistungsberechung ihrer Prozessoren andere Wege gehen, würden damit im Wettbewerb benachteiligt. Gerade AMD sieht sich durch derartige Formulierunge in den Ausschreibungen diskriminiert und hatte sich bereits früher bei der EU-Kommission beschwert.

Mit dieser Anfrage dehnt die EU-Kommission ihre Untersuchungsverfahren, die die Anschaffung von EDV auf Basis von Intel-Prozessoren zum Gegenstand haben, jetzt auf Spanien aus. Auch die Mitgliedsstaaten Deutschland, Finnland, Frankreich Italien, die Niederlande und Schweden haben in den letzen Jahren ähnliche Anfragen erhalten, mussten sich vor der Kommission rechtfertigen und ihre nationalen Bestimmungen anpassen, darunter auch Deutschland. (rek)