EU-Kommission beauftragt Kartellbehörden mit Prüfung geplanter Web-TV-Plattform

Die deutschen und österreichischen Kartellbehörden sollen prüfen, ob das von RTL und ProSiebenSat.1 geplante gemeinsame Vorhaben mit dem regionalen Wettbewerb vereinbar ist.

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Von
  • Volker Zota

Die EU-Komission hat die Beurteilung der von RTL Deutschland und der ProSiebenSat.1 Media AG geplanten senderübergreifenden Web-TV-Plattform an die Wettbewerbsbehörden in Deutschland und Österreich verwiesen. Nach einer ersten Prüfung ist die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Komission zu dem Ergebnis gekommen, dass das Joint Venture der Privaten den deutschen und österreichischen Wettbewerb im Bereich Web-TV und Internet-Werbung beeinträchtigen würde; andere EU-Märkte seien von dem Projekt nicht betroffen, heißt es aus Brüssel. Die regionalen Behörden sollen nun entscheiden, ob das Joint Venture mit den hiesigen Gegebenheiten vereinbar ist.

Im August hatten die beteiligten TV-Sendergruppen RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 Media AG bekannt gegeben, gemeinsam eine senderübergreifende werbefinanzierte Web-TV-Plattform starten zu wollen. Nach dem Vorbild der schon bestehenden Mediatheken sollen die Zuschauer bereits ausgestrahlte Fernsehsendungen innerhalb von sieben Tagen nach der Ausstrahlung per Streaming anschauen können.

Da eine solche Plattform direkte Auswirkungen auf den Wettbewerb hätte, mussten RTL und ProSiebenSat.1 ihre Pläne der Generaldirektion Wettbewerb bei der EU-Komission unterbreiten. Deutschland und Österreich hatten im Anschluss beantragt, die Prüfung nach innerstaatlichem Recht von dem deutschen Bundeskartellamt beziehungsweise der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde durchführen zu lassen. (vza)