EU-Parlament beschlieĂźt Anti-Terror-Richtlinie mit Websperren
Die EU-Abgeordneten haben ein neues Anti-Terror-Gesetz angenommen, das den Einsatz von Websperren und Staatstrojanern vorsieht. Rechtswidrige Systemeingriffe und das "Abfangen von Daten" gelten demnach als Terrorstraftat.
Das EU-Parlament will schärfer gegen Aufrufe zu Anschlägen und andere Formen extremistischer Propaganda im Internet vorgehen. Es hat dazu am Donnerstag mit 498 zu 114 Stimmen bei 29 Enthaltungen den Entwurf eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet, auf den sich Verhandlungsführer der Abgeordneten im November mit dem EU-Rat und der Kommission verständigt hatten. Auch gerichtlich nicht angeordnete Websperren werden damit zum legitimen Mittel gegen Online-Inhalte, die etwa Terrorismus verherrlichen.
Blockaden in transparentem Verfahren
Die Mitgliedsstaaten werden zwar angehalten, zunächst die "nötigen Maßnahmen" zu ergreifen, um Aufrufe zu terroristischen Handlungen im Internet im In- oder Ausland löschen zu lassen. Sollte dies aber nicht machbar oder erfolgversprechend sein, können sie Blockaden anstreben. Diese müssen nur auf "transparenten Verfahren" beruhen und ausreichende Schutzvorkehrungen enthalten, also etwa "notwendig und verhältnismäßig" sein. Rechtsmittel gegen Sperren und Löschungen einzulegen, bleibt möglich.
Die Internetindustrie wird zudem ermuntert, "freiwillig" gegen den Missbrauch ihrer Dienste vorzugehen, terroristische Ă„uĂźerungen im Netz aufzuspĂĽren sowie entsprechend zu kennzeichnen. Eigentlich sind Provider in der EU nicht dazu verpflichtet, von sich aus Inhalte zu ĂĽberwachen.
Wer rechtswidrig in IT-Systeme eingreift oder illegal Daten abfängt, muss künftig damit rechnen, als Terrorist schwer bestraft zu werden. Auch Nutzer, die ein Handbuch zum Bombenbau herunterladen, um einen Terrorakt auszuführen, könnten im Sinne der Richtlinie verurteilt werden. Gegen Verdächtige sollen die Sicherheitsbehörden gemäß den Erläuterungen neben kleinen und großen Lauschangriffen auch Staatstrojaner einsetzen dürfen, um eine geheime "elektronische Überwachung" von Gefährdern durchführen zu können.
"Proteste könnten kriminalisiert werden"
Kritik an dem Beschluss hagelt es von Bürgerrechtlern und aus der Opposition. Die Richtlinie, die von den EU-Ländern binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, schießt laut dem Grünen Jan Philipp Albrecht übers Ziel hinaus. Was darin als Terrorismus definiert werde, "könnte von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten genutzt werden, um politische Aktionen von Umwelt- oder Bürgerrechtsaktivisten zu kriminalisieren". Auch der neue Straftatbestand der öffentlichen Provokation sei gefährlich für die Meinungsfreiheit. Die Linke Cornelia Ernst warnte vor einem Gesinnungsstrafrecht: "Den Unterschied zwischen erlaubt und strafbar machen nur die Gedanken der Täter."
Die angeführten Delikte sind nach Ansicht des Vereins Digitale Gesellschaft so weit gefasst, "dass auch digitale Protestformen wie DDoS-Attacken als terroristische Akte gewertet werden dürften". Die Richtlinie könnte daher neben den durch Sperren verursachten Problemen wie "Overblocking" auch zu einem erheblichen Einschüchterungseffekt auf zivilgesellschaftlichen Protest im Netz führen. Zugleich eröffne sie Optionen, "um unliebsame Kritik und politische Widersacher zu kriminalisieren und zum Schweigen zu bringen". Die Initiative European Digital Rights (EDRi) sieht große Missbrauchsgefahren durch vage Formulierungen. (anw)