EU-Parlament lässt bei Anti-Piraterie-Abkommen ACTA die Muskeln spielen

Bei der Beratung einer interfraktionellen Resolution zum geplanten internationalen Abkommen gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen forderten Abgeordnete die Veröffentlichung des Vertragstexts und plädierten gegen Internet-Sperren ("Three Strikes").

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Bei der Beratung einer interfraktionellen Resolution (DOC-Datei) zum Stand der Verhandlungen über das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA forderten EU-Abgeordnete am gestrigen Dienstagabend die rasche Veröffentlichung des aktuellen Vertragsentwurfs. Carl Schlyter von den Grünen verwies auf die neuen, sich aus dem Lissabonner Vertrag ergebenden Rechte des EU-Parlaments und auf allgemeine Anforderungen an Transparenz. Andernfalls könnten die Volksvertreter die Belange der Bürger nicht vertreten. Die derzeitige Praxis der Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führe nur zu Sorgen über Eingriffe in die Meinungsfreiheit sowie den Datenschutz und sei daher "nicht akzeptabel".

Das ACTA-Abkommen, das seit 2008 von den USA, der EU, Japan, Südkorea, Kanada und einem halben Dutzend weiterer Staaten hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, soll für eine bessere Durchsetzung geistigen Eigentums in den künftigen ACTA-Vertragsstaaten und an deren Grenzen sorgen. Das Abkommen soll einen internationalen Standard setzen im Kampf gegen gefälschte Produkte und gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet; zu den diskutierten und heftig umstrittenen Vorhaben gehört vor allem nach dem Willen der USA auch, ein "Three-Strikes-Modell" zu etablieren, nach dem Urheberrechtsverletztern im Internet nach dreimaliger Ermahnung der Netzzugang gesperrt werden könnte.

Bernd Lange von den Sozialdemokraten zeigte sich verwundert, warum das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) nicht in den üblichen Gremien der Welthandelsorganisation (WTO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ausgearbeitet werde. Mit dem Außenvorlassen dieser Institutionen könne der Eindruck entstehen, dass die USA als Supermacht ihre Bedingungen durchsetzen wollten. Die ins Internet gewanderten Auszüge von Entwürfen seien bedenklich, weil sie die Kappung von Internetanschlüssen aus ökonomischen Gründen, eine Bemessung von Schadensersatzforderungen an entgangenen Gewinnen und eine Durchsuchung von Laptops oder PDAs an Grenzen ermöglichten.

Niccolo Rinaldi beklagte für die Liberalen eine absurde Asymmetrie in der Kenntnis des Vertragstexts, da US-Konzerne bereits Zugang dazu auf Basis von Geheimhaltungsvereinbarungen erhalten hätten. Sein Fraktionskollege Alexander Alvaro betonte, dass ACTA am Ende nicht für "Another Crazy Treaty Agreed" stehen dürfe. Letztlich seien alle Bürger auf der ganzen Welt von dem Abkommen betroffen, ergänzte Helmut Scholz von den Linken. Die EU-Kommission müsse den Abgeordneten daher die Dokumente vorlegen, sonst erhalte der Vertrag nie die Zustimmung der Volksvertreter. Christian Engström, der bei den Grünen in Straßburg agierende Vertreter der Piratenpartei, kündigte an: "Wir werden zeigen, dass wir ein Parlament sind, kein Fußabstreifer."

Im Namen der Antragssteller unterstrich Syed Kamall von der Fraktion der Europäischen Volkspartei, dass es sich bei der Resolution um eine gemeinsame Anstrengung des gesamten Parlaments handle. Manchmal sei Vertraulichkeit bei der Vorbreitung von Abkommen sicher gefragt, aber die Abgeordneten hätten ein Recht auf Gewährleistung einer "vernünftigen" Basis an Transparenz und auf die Einsicht in die Verhandlungsposition der EU. Sonst werde das entstehende "Vakuum" mit Gerüchten gefüllt wie zu den vorgesehenen Strafsanktionen gegen Grauimporte von MP3-Playern.

Handelskommissar Karel de Gucht, der nach eigenem Bekunden erst seit wenigen Tagen einen iPod sein Eigen nennt und daher Grenzkontrollen nicht fürchtet, zeigte Verständnis für die aufgeworfenen Bedenken. Er kündigte an, dass Brüssel bei der nächsten Verhandlungsrunde im April in Neuseeland "rigoros auf die Veröffentlichung des Texts" drängen werde. Es müssten aber alle Parteien dafür stimmen, sonst könne der Schleier vereinbarungsgemäß nicht gelüftet werden. Gleichzeitig betonte der Belgier, dass es bei dem von einer "Koalition der Willigen" vorangetriebenen ACTA nicht um Einschnitte in die Bürgerrechte, sondern allein um die Bekämpfung von Verstößen gegen Rechte an immateriellen Gütern "im gewerblichen Ausmaß" gehe.

Weiter versicherte de Gucht, dass ACTA nicht über den Stand des Gemeinschaftsrechts hinausgehen werde. Die Einführung eines Systems der "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Internet gemäß dem "Three Strikes"-Modell werde nicht für Europa verpflichtend. Verbessert werde vielmehr die Durchsetzbarkeit geistiger Eigentumsrechte im außereuropäischen Ausland. Er hoffe, dass auch derzeit noch nicht eingebundene Länder wie China im Interesse ihrer eigenen Wirtschaft das Abkommen unterzeichnen würden. Die Kommission gehe zudem bereits über ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Unterrichtung der Abgeordneten hinaus. Auch die Forderung aus dem behandelten Entschließungsantrag, eine Folgenabschätzung durchzuführen, habe man bereits bei der Vorbereitung einschlägiger Richtlinien erfüllt.

Die Abgeordneten blieben trotz dieser Ausführungen skeptisch. David Martin von der sozialdemokratischen Fraktion befürchtete, nachdem de Gucht Rechtsverschärfungen durch die Hintertür ausgeschlossen hatte, dass diese anscheinend gleich durch die Eingangspforte kämen. Es dürfe aber keine "Blankoschecks" für Rechteinhaber und keine "Kriminalisierung" legitimer Nutzeraktivitäten geben. Auch Martins Fraktionskollegin Catherine Trautmann stellte klar, dass gemäß der im Netz einsehbaren Kapitel Haftungsfreistellungen für Provider aus dem bestehenden Gemeinschaftsrecht geradezu umgekehrt und die im Telecom-Paket garantierten Grundrechtsbestimmungen ausgehebelt würden. Dagegen werde sich ein "einhelliger" Beschluss der Abgeordneten mit Signalwirkung richten. Für die Abstimmung am heutigen Mittwochnachmittag stehen noch einige Änderungsanträge zur Wahl, mit denen etwa der Verhandlungsrahmen für ACTA begrenzt werden soll.

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(jk)