EU-Verordnung: Politische Werbung muss als solche zu erkennen sein
Politische Werbung muss fĂĽr Wahlberechtigte zu erkennen sein. Das schreibt eine neue EU-Verordnung vor.
Bürgerinnen und Bürger der EU sollen künftig politische Werbung besser als solche identifizieren können. Das regelt eine EU-Verordnung, die am Dienstag in Kraft getreten ist. Politische Werbung muss demnach eindeutig zu erkennen sein. Außerdem muss deutlich werden, "wer wie viel dafür bezahlt hat, an welche Wahlen, welches Referendum oder welchen Regulierungsprozess sie geknüpft ist und ob Techniken zur gezielten Werbung verwendet wurden", heißt es in einer Mitteilung der Europäischen Kommission. Das fördere nicht nur die Transparenz politischer Werbung, sagt Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission für Werte und Transparenz. "Das neue Gesetz […] bietet einen besseren Schutz vor ausländischer Einflussnahme und Manipulation." Das erleichtere es Wahlberechtigten, Wahlwerbung zu erkennen und einzuordnen.
Regeln sind Teil der Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Wahlen
In der Verordnung heiĂźt es, jede politische Anzeige mĂĽsse "in klarer, hervorgehobener und eindeutiger Weise" deutlich machen, dass es sich um eine politische Anzeige handelt, wer diese finanziert und welche Einrichtung den Sponsor (den Auftraggeber oder die Auftraggeberin) gegebenenfalls kontrolliert. Ebenso braucht es einen Hinweis auf den etwaigen Anlass, auf den die Anzeige zurĂĽckgeht, ob die politische Anzeige Teil von Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren ist sowie eine Transparenzmitteilung, wo diese Informationen zu finden sind.
"Die neuen Regeln gelten ab sofort und damit auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024", teilt die Europäische Kommission mit. Sie seien Teil der Maßnahmen, um die Integrität von Wahlen zu schützen. Weiter sollen sie "eine offene demokratische Debatte fördern".
Sofort Anwendung findet allerdings nur ein Teil der Regelungen, der sich in erster Linie mit den Regularien für die Erbringung der Dienstleistung beschäftigt: Entsprechend dürfen die Anbieter ihre Dienstleistung nicht, etwa aufgrund des Sitzes des Sponsors, einschränken, sondern müssen diese für die EU erbringen. Ebenso dürfen sie sich in der Auswahl ihrer Kundschaft nicht auf eine europäische politische Partei oder eine Fraktion im Europäischen Parlament beschränken. Sämtliche andere Punkte der Verordnung gelten erst ab dem 10. Oktober 2025.
Gezielte Ausspielung anhand sensibler personenbezogener Daten verboten
Ein weiterer Punkt, den die neue Verordnung umfasst, ist das politische Targeting, also die sehr auf die ausgewählte Zielgruppe zugeschnittene Ausspielung und Anzeige von Werbung. Techniken dafür stünden ausschließlich auf Basis personenbezogener Daten, erhoben von der betroffenen Person, und nur mit deren Zustimmung zur Verfügung. Sensible personenbezogene Daten, etwa die sexuelle Orientierung, Religion oder politische Einstellung, dürfen die Akteure nicht verwenden. "Dadurch wird die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten eingeschränkt, die darauf abzielt, Wählerinnen und Wähler zu manipulieren", heißt es in der Mitteilung weiter. Zudem werde politische Online-Werbung künftig in einem Online-Verzeichnis gespeichert. Ein Sponsoring seitens Akteure außerhalb der EU wird künftig ebenfalls eingeschränkt: Dieses wird in den drei Monaten vor der Wahl verboten.
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Der Text wurde um den Absatz ergänzt, welche Teile der Verordnung ab welchem Zeitpunkt gültig sind.
(are)