EU schließt Verfahren gegen Amazon wegen zu geringer Steuerlast ab

2017 hat Margrethe Vestager behauptet, Amazon habe in Luxemburg zu wenig Steuern bezahlt. Nach der EuGH-Niederlage endet der Streit. Gegen Apple gewann die EU.

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(Bild: Eric Broder Van Dyke/Shutterstock.com)

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Ein Jahr nach einem diesbezüglichen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat die EU-Kommission abschließend akzeptiert, dass Amazon in Luxemburg keine Steuern in Millionenhöhe zurückzahlen muss. "Unter Berücksichtigung aller Feststellungen der Unionsgerichte sind wir heute zu dem Schluss gelangt, dass Fiat, Amazon und Starbucks gegenüber anderen Unternehmen keinen selektiven Vorteil erhalten haben", erklärt die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag. Damit nahm sie auf ähnlich lautende Urteile Bezug. Nach sieben Jahren ist die Auseinandersetzung damit beendet.

2017 hatte die EU-Kommission erklärt, dass Luxemburg dem Onlinehändler ihrer Meinung nach unzulässige Steuervergünstigungen gewährt habe und das Geld zurückfordern müsse. Hintergrund sei ein Steuervorbescheid, der es Amazon ermöglichte, "den größten Teil seiner Gewinne" von einem Unternehmensteil, der Luxemburger Steuerrecht unterliegt, auf einen anderen zu verlagern, bei dem das nicht der Fall war. Dadurch seien fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert worden, hat Vestager damals behauptet.

Im Mai 2021 hat das Gericht der Europäischen Union dann aber den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt. Es sei nicht hinreichend nachgewiesen worden, dass die Steuerlast zu Unrecht verringert worden sei. Das hat zweieinhalb Jahre später im Prinzip auch der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt. Für die Kommission war es eine herbe Niederlage. Auch deshalb verweist Vestager jetzt noch einmal auf einen Sieg vor dem EuGH: Im September hat der abschließend geurteilt, dass Apple Irland 13 Milliarden Euro zahlen muss, weil der Konzern dort tatsächlich einen unzulässigen Steuernachlass bekommen hat.

(mho)