Edition N: EU-Kommission und Microsoft einigen sich
Im Kartellstreit zwischen der EU-Kommission und Microsoft einigten sich die beiden Kontrahenten auf einen Namen für die Windows-Version ohne integrierten Media Player.
In der Auseinandersetzung, wie denn das von der EU-Kommission verordnete Windows ohne integrierten Medienplayer heißen soll, haben sich die europäischen Kartellwächter und Microsoft nun geeinigt: Windows XP Home Edition N und Windows XP Professional Edition N sollen diese Versionen des Betriebssystems heißen. N stehe dabei für "not with Media Player" beziehungsweise "nicht mit Media Player". Ursprünglich wollte Microsoft die Windows-Ausgaben ohne Media Player "Windows XP Reduced Media Edition" nennen, was die EU-Kommission ablehnte, da dadurch der Eindruck eines minderwertigen Betriebssystems entstehen könne.
Die Kommission will aber weiterhin beobachten, wie der Markt auf das Verhalten von Microsoft reagiere. Denn hinter der Forderung, Microsoft solle das Windows ohne Media Player nicht von vornherein unter diskriminierenden Bedingungen anbieten, stecke mehr als nur der Name. So gab es bereits Hinweise, denen die Kommission nachgeht, dass die abgespeckten Windows-Versionen nicht so reibungslos mit anderen Multimedia-Programmen wie dem RealPlayer zusammenarbeiteten, wie sie dies eigentlich sollten.
Im März 2004 hatte die EU-Kommission den Software-Konzern wegen Marktmissbrauchs mit einem Rekord-Bußgeld von 497,2 Millionen Euro bestraft und eine Reihe von Auflagen für mehr Wettbewerb verfügt, darunter die Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen für die Server-Kommunikation und einer Windows-Version ohne integrierten Medienplayer. Der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz hatte die Sanktionen bestätigt -- Microsoft hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt und die Aussetzung der Sanktionen beantragt, bis in der Hauptsache entschieden sei.
Neben den Auseinandersetzung um die Windows-Ausgabe ohne Media Player hatte die Kommission bereits "ernste Zweifel" daran geäußert, dass Microsoft die verhängten Auflagen zur Offenlegung von Schnittstellenspezifikationen zufriedenstellend erfüllt. Auch darüber, wie die Einhaltung der Auflagen zu Überwachen sei, gibt es Auseinandersetzungen. (jk)