Einreise-Verbot: Auch Berufungsgericht gegen Trump

Das von US-Präsident Trump verhängte Einreise-Verbot für Menschen aus 7 Ländern darf weiterhin nicht umgesetzt werden. Die entsprechende Einstweilige Verfügung wurde von einem Bundesberufungsgericht bestätigt.

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Panorama

Landgrenze in Kalifornien zwischen San Diego, USA (links) und Tijuana, Mexiko (rechts) 

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Das von US-Präsident Donald J. Trump verhängte Einreise-Verbot für Menschen aus sieben Ländern bleibt vorerst außer Kraft gesetzt. Das Bundesberufungsgericht des Neunten Gerichtsbezirks hat am Donnerstag die von einem Bundesbezirksrichter erlassene Einstweilige Verfügung bestätigt. Die Entscheidung fiel einstimmig. Damit muss die US-Regierung eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken, woraufhin sich Trump wieder zu einem hitzigen Tweet hat hinreißen lassen.

Dienstmarke eines US-Grenzsicherungs- und Zoll-Beamten

Die US-Regierung hatte argumentiert, US-Gerichte seien gar nicht befugt, das vom US-Präsidenten verhängte Einreise-Verbot auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Diesem Argument konnten die drei Richter nichts abgewinnen: Es gäbe keine Präzedenzfälle, die diese Ansicht untermauerten. Zwar nähmen Gerichte in Fragen von Einreise und Nationaler Sicherheit traditionell viel Rücksicht auf die Einschätzung des Präsidenten; doch habe kein Gericht je festgestellt, dass einschlägige Präsidentielle Erlässe nicht auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden könnten.

Gleichzeitig habe die US-Regierung weder dargelegt, dass sie im ausstehenden Hauptverfahren wahrscheinlich obsiegen werde, noch dass ihr die Einstweilige Verfügung irreparablen Schaden zufüge. Und der klagende Bundesstaat Washington habe seine Parteistellung ausreichend untermauert. Damit waren die Voraussetzungen für die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung nicht gegeben.

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Insbesondere erwarten die Berufungsrichter, dass das allgemeine Einreise-Verbot wahrscheinlich die Verfahrensrechte der Betroffenen verletzt. Einreisewillige unterschiedlicher Kategorien müssten individuell informiert und anschließend angehört werden, bevor die Entscheidung über deren Einreise getroffen werde. Das sieht der Präsidentielle Erlass aber gerade nicht vor.

Ob der Erlass auch die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit verletzen dürfte, haben die Richter ausdrücklich offen gelassen. Diese Fragen müssen im Hauptverfahren geklärt werden. Es ist am Bundesbezirksgericht für das westliche Washington unter Aktenzeichen 2:17-cv-00141 anhängig.

Die von der Regierung alternativ geforderte Reduktion des Präsidentiellen Erlasses auf bestimmte Gruppen Reisender haben die Richter ebenfalls abgelehnt. Es sei nicht Aufgabe der Justiz, potenziell verfassungswidrige Erlässe umzuschreiben.

(ds)