Elektroauto laden im Deutschlandnetz: Ministerium verteidigt Preisobergrenze

Der BDEW stört sich an dem geplanten Höchstpreis von 44 Cent/kWh. Das Verkehrsministerium erwidert, auch bestehende Infrastruktur sei schon subventioniert.

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(Bild: BDEW)

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Das Bundesverkehrsministerium weist die Kritik des Verbands BDEW an einer Preisobergrenze für das Laden an Stationen des geplanten Deutschlandnetzes zurück. Entgegen der Darstellung des Verbands der Energieversorger sei auch die bereits bestehende Ladeinfrastruktur subventioniert worden. Zudem sollen die neuen Standorte möglichst nicht in unmittelbarer Nähe zu bestehender Ladeinfrastruktur entstehen, wie das Verkehrsministerium gegenüber heise online erläuterte.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte vor gut einer Woche die Pläne für das Deutschlandnetz dargelegt, das landesweit 1000 Schnellladestationen mit jeweils mehrern Ladepunkten umfassen soll. Dabei sprach er von einer "atmenden Preisobergrenze" von 44 Cent/kWh. Der BDEW meldete sich daraufhin mit der Ansicht, es dürfe keinen zweigeteilten Markt geben: mit dem Deutschlandnetz ein subventioniertes, preisreguliertes Ladeinfrastrukturnetz und daneben die bestehende Ladeinfrastruktur; die würde sich durch das Deutschlandnetz nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen.

Das Verkehrsministerium betonte nun gegenüber heise online: "Die Annahme des BDEW teilen wir ausdrücklich nicht." Entgegen dessen Aussage handele es sich bei der Ausschreibung des Deutschlandnetzes um einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Die bereits bestehende Bestandsladeinfrastruktur sei bisher überwiegend mit Subventionen aufgebaut worden. "Den hier suggerierten Markt, der rein aus eigener Kraft ein flächen- und bedarfsdeckendes Ladenetz aufbaut, sieht das BMVI nicht."

Vor der Ausschreibung seien mit Markterkundungsgesprächen und Untersuchungen das aktuelle Marktdesign und die B2B- und B2C-Preise untersucht worden, teilte das BMVI weiter mit. Der B2B-Preis des Deutschlandnetzes bewege sich im vorhanden Marktpreiskorridor und beeinträchtige nicht den Markt. "Betroffen sind allerdings die sogenannten EMPs (Emobility Provider), die zwischen dem Endkunden und dem Ladestationsbetreiber als Vertragspartner fungieren. Hier werden zum Teil hohe Margen genommen", erklärt das Ministerium. "Der Ad-Hoc-Preis wurde in der Vergangenheit nicht besonders attraktiv ausgestaltet, was Preissetzung und einfachen Zugang angeht. Dies wurde nun beim Deutschlandnetz geändert."

Über alle Ressorts der Bundesregierung sein ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt worden, um das Betreiben von Ladesäulen attraktiver zu machen. Ziel der Ausschreibung sei, die bestehende Ladeinfrastruktur sinnvoll zu ergänzen. Die neuen Standorte sollen möglichst nicht in unmittelbarer Nähe zu bestehender Ladeinfrastruktur entstehen. "Um die Bestandsinfrastruktur zu schützen und keine wirtschaftlichen Interferenzen entstehen zu lassen, wurde daher für die Berechnung des Bedarfs und die Festlegung der Standorte und Suchräume Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW berücksichtigt." Das Deutschlandnetz werde mit den gleichen Anwendungsfällen im Wettbewerb stehen: dem Schnellladen für die Mittel- und Langstreckenmobilität.

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Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass die Treibhausgas-Minderungsquote als Umsetzung der EU Renewable Energy Directive II (RED II) in den kommenden Jahren für zusätzliche Einnahmen der Ladeinfrastrukturbetreiber sorgen werde. Dies werde in der Ausschreibung zu Implikationen führen, die nicht unberücksichtigt bleiben würden.

Bisher kostet das Laden an bestehenden Schnellladestationen mitunter 49 Cent/kWh, manchmal auch mehr. Bei den bisher bekannt gewordenen Plänen des Ministeriums handelt es sich um eine Vorankündigung. Die Ausschreibung teilt sich in eine für eher regionale Anbieter im September für Ladestationen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten, im Herbst sollen Ladestationen entlang von Autobahnen ausgeschrieben werden.

(anw)