Schönbohm vs. Faeser: Ex-BSI-Chef scheitert mit Klage gegen Innenministerium

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des Ex-Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegen seinen Dienstherrn abgewiesen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 12 Kommentare lesen
Nancy Faeser

(Bild: Juergen Nowak/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Hat das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) im Umgang mit dem damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm seine Fürsorgepflichten verletzt? Es spreche "vieles dafür, dass die Beklagte ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen ist, indem sie sich nicht stärker schützend vor den Kläger gestellt hat", stellte das Verwaltungsgericht Köln am heutigen Donnerstag fest.

Denn im Kern ging es in dem Verfahren darum, ob das BMI sich schützend vor Schönbohm hätte stellen müssen, nachdem es vom ZDF Magazin Royale angefragt wurde und als die Sendung ausgestrahlt wurde. Doch um daraus einen rechtlichen Anspruch abzuleiten, hätte dafür eine "schwerwiegende Verletzung" der Persönlichkeitsrechte durch das Bundesinnenministerium festgestellt werden müssen.

Genau das konnte das Gericht nicht feststellen. Fehler allein sind also noch nicht justiziabel, was für Beamte in der Bundesrepublik insgesamt eine relevante Feststellung sein dürfte. Denn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist Teil des Tauschgeschäfts bei der Verbeamtung: Der Bürger wird zum Beamten und muss dem Staat loyal dienen – dafür muss der Dienstherr sie dann auch schützen. Allerdings offenbar nicht so sehr, wie zumindest Arne Schönbohm das für richtig erachtete.

Das Gericht stellte zudem fest, dass herausgehobene Positionen für Beamte zudem mit einer exponierten Stellung und hoher Verantwortung verbunden seien – und meint damit offenbar auch hoch dotierte Laufbahnbeamtenstellen wie die damals B8-besoldete BSI-Präsidentenstelle. Sie lag damit genau eine Stufe unter den sogenannten "politischen Beamten", die jederzeit vom zuständigen Minister in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Die für Schönbohm als Entsorgungsposten extra vom Bundestag auf BMI-Antrag hochdotierte Stelle des Präsidenten der Bundesakademie für die öffentliche Verwaltung (BAköV) erklärte das Gericht zwar für möglicherweise angreifbar – aber eine Schädigungsabsicht gegenüber dem Kläger Arne Schönbohm sei damit nicht nachgewiesenermaßen verbunden. Als Beamter habe der kein Anrecht auf eine bestimmte Stelle, sondern nur auf eine angemessene Verwendung.

Gegen die Abweisung der Klage kann Schönbohm beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen.

Für Schönbohm ist es das zweite Urteil binnen weniger Wochen, das mit einer gemischten Bilanz ausgeht. Hatte er vor dem Landgericht München I gegen das ZDF noch weitgehend gewonnen, als dem ZDF vier Aussagen über ihn untersagt wurden, hat er nun in der Sache verloren. Die Hinweise des Kölner Verwaltungsgerichts heute darauf, dass Nancy Faeser und ihre Mitarbeiter Arne Schönbohm aber nicht ausreichend vor ungerechtfertigten Anwürfen durch das ZDF Magazin Royale und dessen Moderator Jan Böhmermann geschützt habe, sind zugleich deutlich – nur eben auch, dass die Ursache nicht im Innenministerium lag, sondern beim Zweiten Deutschen Fernsehen und dem ZDF Magazin Royale.

Das dürfte auch die Richter in der nächsten Runde der Rechtsstreitigkeiten interessieren: Das ZDF hat – wie auch Schönbohm – im zivilrechtlichen Verfahren gegen den Mainzer Sender die Revision zum Oberlandesgericht München beantragt. Die im Internet abrufbare, entsprechende Folge des Neo Magazin Royale ziert seit kurzem ein Hinweis: "Nach einem Urteil des Landgerichts München I wurde das Video am 20.01.2025 überarbeitet und eine Passage entfernt, um ein nicht intendiertes, unzutreffendes Verständnis auszuschließen, wonach Arne Schönbohm Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe." Die entsprechende Stelle im Video ist durch eine ähnlich lautende Texttafel ersetzt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die in der gesamten Affäre keine gute Figur machte, entgeht damit kurz vor dem vorzeitigen Ende der Legislatur einer gerichtlichen Blamage. Dass sie erneut Bundesinnenministerin werden könnte, gilt als unwahrscheinlich: Ihr eigener hessischer SPD-Landesverband sah in ihr keine Spitzenkandidatin – und gab der oft unglücklich agierenden Ministerin nur Platz 4 auf der Landesliste zur Bundestagswahl.

(mho)